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Datei:Deutsches Rotes Kreuz 1933-1945 weiblich.svg

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Beschreibung

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English: Flag of the German Red Cross, female section, Deutsches Reich 1935-1945
Datum
Quelle

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Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
Data from Davis/Mc Gregor: "Flags of the Third Reich" Part 3, London 1994, ISBN 1 85532 459 8
Urheber Fornax

Lizenz

Public domain
Diese Datei zeigt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gemäß § 5 Abs. 1 des deutsches Urheberrechtsgesetzes sind amtliche Werke wie Wappen oder Flaggen gemeinfrei. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin der Weimarer Republik sowie des NS-Staats ist, gilt dieses Gesetz auch für Flaggen, die vor 1945 verkündet wurden.
Beachte: Die Verwendung von Wappen und Flaggen (insbesondere die des NS-Staats) unterliegt rechtlichen Beschränkungen, unabhängig vom Urheberrechts-Status der hier gezeigten Darstellung.

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Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

IHL Symbol Die Verwendung des abgebildeten Symbols ist durch eine Reihe von internationalen Abkommen geregelt, insbesondere die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907, die Genfer Konventionen von 1949 sowie ihre Zusatzprotokolle von 1977 und 2005, und weitere Regeln des humanitären Völkerrechts, wie sie als Vertragsrecht oder Gewohnheitsrecht Bestand haben. Der Missbrauch dieses Symbols ist durch diese Abkommen sowie durch das nationale Recht aller Vertragsstaaten verboten. Diese Einschränkungen gelten unabhängig von den urheberrechtlichen Bestimmungen, die für die hier vorliegende Abbildung gelten.

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08:33, 17. Okt. 2008Vorschaubild der Version vom 08:33, 17. Okt. 2008949 × 617 (132 KB)Fornax{{Information |Description={{en|1=Flag of the German Red Cross, female section, Deutsches Reich 1935-1945}} |Source=Eigenes Werk (own work) |Author=Fornax |Date=2008 |Permission=s.u. |other_versions= }} <!--{{ImageUpload|full}}-->

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