BeschreibungDgfk kuendigung paul grosser 25101933.jpg
Deutsch: Handschriftliche Kündigung der Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde (DGfK) durch Prof. Dr. med. Paul Grosser vom 28. Oktober 1933 mit der Begründung seines Status als "Nicht-Arier" und seiner bevorstehenden Emigration. – Transkription: "Prof. Dr. Paul Grosser, Frankfurt a. Main, Mendelssohnstraße 92, 25.10.33: An Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde, zH Herrn Prof. Dr. Goebel, Halle a/S. – Da ich als Nichtarier aus Deutschland auswandere, erkläre ich meinen Austritt aus der Gesellschaft. Ergebenst, Prof. Dr. Grosser"
English: Handwritten notice of membership cancellation of Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde (DGfK) by Prof. Dr. Paul Grosser of Frankfurt am Main on 28 October 1933 due to his status as a "Non-Arian" and his upcoming emigration.
Datum
Quelle
private property of Prof. Dr. Alfred Grosser (* 1925), upload authorised by himself
Urheber
Prof. Dr. med. Paul Grosser (1880–1934)
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.