Datei:Die Verfassung der DDR - Vorderseite 18072019.jpg
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Beschreibung
BeschreibungDie Verfassung der DDR - Vorderseite 18072019.jpg |
Deutsch: Die Coverseite der Verfassung der DDR. |
Datum | |
Quelle | Eigenes Werk |
Urheber | PantheraLeo1359531 |
Scan.
Lizenz
Scan
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag. Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag. |
(Hinweis: Lizenz gewechselt. Reiner Scan erzeugt keinen neuen Urheberrechtsschutz.)
Staatswappen der DDR
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus. |
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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18. Juli 2019
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aktuell | 18:12, 18. Jul. 2019 | 5.893 × 9.190 (40,14 MB) | PantheraLeo1359531 | User created page with UploadWizard |
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