Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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This image was first published in South Africa and is in the public domain because it is an image of or from:
Official texts of a legislative, administrative or legal nature, or in official translations of such texts.
Political speeches or speeches delivered in the course of legal proceedings. (However, the author of speeches has the exclusive right to create a collection of such speeches.)
News of the day that are mere items of press information.
According to the Copyright Act, 1978 (as amended), § 12 (8) (a), "No copyright shall subsist in official texts of a legislative, administrative or legal nature, or in official translations of such texts; or in speeches of a political nature or in speeches delivered in the course of legal proceedings, or in news of the day that are mere items of press information."
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Dieses Werk ist in den Vereinigte Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1929 und 1963 mit oder ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht und das Copyright nicht erneuert wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie Kanada (70 p. m. a.), China (50 p. m. a., außer Hongkong und Macao), Deutschland (70 p. m. a.), Mexiko (100 p. m. a.), Schweiz (70 p. m. a.), urheberrechtlich geschützt. Siehe Commons:Hirtle chart für weitere Erläuterungen.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
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Kurzbeschreibungen
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