Die Gemeindevertretung von Börgerende-Rethwisch hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 9. August 2000 genehmigte.
„Die Flagge ist gleichmäßig längsgestreift von Blau und Weiß, in der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel des blauen und weißen Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“[1]
Die Blasonierung dieses am gleichen Tag genehmigten, von Heinz Kippnick gestalteten, Gemeindewappens lautet:
„Geteilt durch einen Wellenschnitt, oben in Silber zwei schräg gekreuzte rote Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen, unten in Blau ein silberner Fisch.“[1]
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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Siehe auch
Gemeindewappen
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