Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
{{Information |Description = {{en|1=Eastern part of the Europa-Allee in the Europaviertel in Frankfurt am Main. View from the Emser Bridge to the East (July 2015).}} {{de|1=Östliche Europa-Alee im Europaviertel in Frankfurt am Main. Blick nach...
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Urheberrechte
epizentrum
Kameraausrichtung
Normal
Horizontale Auflösung
0,14102564102564 dpi
Vertikale Auflösung
0,9375 dpi
Exif-Version
2.21
Eindeutige Kennung des ursprünglichen Dokuments
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Datum, zu dem die Metadaten letztmalig geändert wurden