Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Frankfurt Am Main-Roemer-Meckel-Zwischenentwurf-Kommentar.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(1.419 × 1.900 Pixel, Dateigröße: 864 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Überarbeitungsentwurf Max Meckels zur neugotischen Umgestaltung des Frankfurter Römers mit handschriftlich vermerkten Lob seitens Kaiser Wilhelm II.

1890 legte Max Meckel der Stadt diesen gegenüber seinem ursprünglichen Entwurf in Detailfülle bereits stark reduzierte Fassung seines Plans zur Umgestaltung der Römerfassade vor. Erst die hierauf folgende, nochmals stark reduzierte Variante Meckels wurde schließlich gebaut und zeigt den Römer abzüglich der Kriegsschäden so, wie man ihn heute kennt. Die hier zu sehende Fassung fand sogar den Segen Kaiser Wilhelms II. - entgegen der endgültigen und gebauten Version; der Kommentar des Kaisers in der unteren Ecke lautet:

"Der Entwurf ist großartig, vornehm und künstlerisch schön aufgefasst und entworfen. Er entspricht vollkommen der großen traditionellen Bedeutung des Römers und der herrlichen Stadt Frankfurt. Ich kann der Letzteren gratulieren, wenn sie den Kaisern und sich selbst ein so hehres Denkmal setzt."

Da Meckel bereits 1910 starb, dürften urheberrechtliche Ansprüche erloschen sein.

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell00:17, 20. Mär. 2007Vorschaubild der Version vom 00:17, 20. Mär. 20071.419 × 1.900 (864 KB)MyliusÜberarbeitungsentwurf ''Max Meckels'' zur neugotischen Umgestaltung des Frankfurter Römers mit handschriftlich vermerkten Lob seitens Kaiser Wilhelm II. 1890 legte Max Meckel der Stadt diesen gegenüber seinem ursprünglichen Entwurf in Detailfülle be

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Metadaten