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Datei:Karikatur Denkerclub.jpg

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Originaldatei(3.087 × 1.752 Pixel, Dateigröße: 2,44 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zeitgenössische schweizerische Karikatur aus liberaler Sicht auf das Luzerner Pressegesetz von 1829. Die Vorlage dazu bot eine deutsche Karikatur auf die Karlsbader Beschlüsse um 1820 mit der Bezeichnung „Der Denker-Club”: . Auf dem Schild steht der Text "Wie lange möchte uns das Denken wohl noch erlaubt bleiben?"
English: Contemporary Swiss caricature against the new laws restricting the freedom of press in Lucerne 1829. The text in the box reads: "How long will we be allowed to think?". This caricature is based on an earlier German version against the Carlsbad Decrees, 1820
Datum
Quelle Georg Kreis: Der lange Weg zur Gegenwart. Die Schweiz im Neunzehnten Jahrhundert. Basel 1986, S. 63.
Urheber unbekannt, upload by sidonius (talk) 10:02, 17 July 2012 (UTC)
Andere Versionen
Deutsches Original, "Der Denker-Club"
Deutsches Original in kolorierter Version

Lizenz

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
{{PD-Art}} template without license parameter: please specify why the underlying work is public domain in both the source country and the United States
(Usage: {{PD-Art|1=|deathyear=''year of author's death''|country=''source country''}}, where parameter #1 can be PD-old-auto, PD-old-auto-expired, PD-old-auto-1996, PD-old-100 or similar. See Commons:Multi-license copyright tags for more information.)

Kurzbeschreibungen

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Swiss caricature commenting 1829 Lucerne law restricting freedom of press

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aktuell11:50, 17. Jul. 2012Vorschaubild der Version vom 11:50, 17. Jul. 20123.087 × 1.752 (2,44 MB)Sidoniusneue, nicht eingefärbte Version aus der Schweiz, 1829

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