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Datei:Kazimir malevich, verso la vendemmia (martha e vanka), 1928-29.JPG

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Originaldatei(1.270 × 1.686 Pixel, Dateigröße: 1,1 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Objekt

Zum Feld II (Marthe und Jeannot)  wikidata:Q18246656 reasonator:Q18246656
Künstler
Kasimir Sewerinowitsch Malewitsch  (1879–1935)  wikidata:Q130777 s:ru:Казимир Северинович Малевич q:en:Kazimir Malevich
 
Kasimir Sewerinowitsch Malewitsch
Alternative Namen
Beschreibung russischer Maler, Bildhauer, Druckgrafiker, Lehrer, Szenograf und Kostümbildner
Geburts-/Todesdatum 11. Februar 1879 (Julianischer KalenderAuf Wikidata bearbeiten 15. Mai 1935 Auf Wikidata bearbeiten
Geburts-/Todesort Kiew Sankt Petersburg, Russland
Wirkungsstätte
Normdatei
artist QS:P170,Q130777
image of artwork listed in title parameter on this page
Titel
Zum Feld II (Marthe und Jeannot)
label QS:Len,"To the Field II (Marthe and Jeannot)"
label QS:Les,"verso la vendemmia (martha e vanka)"
Objektart Gemälde
object_type QS:P31,Q3305213
Datum 1928–29
Technik Öl auf Leinwand Auf Wikidata bearbeiten
institution QS:P195,Q211043
Inventarnummer
Ж-9492 (Russisches Museum) Auf Wikidata bearbeiten
Herstellungsort Russisches Kaiserreich Auf Wikidata bearbeiten
Referenzen Kasimir Malewicz. Catalogue raisonné, F-293 Auf Wikidata bearbeiten
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Der Urheber dieses Werks ist 1935 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.



For background information, see the explanations on Non-U.S. copyrights.
Note: in addition to this statement, there must be a statement on this page explaining why the work was PD on the URAA date in its source country. Additionally, there must be verifiable information about previous publications of the work.
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.

Fotografie

Datum 1928–29
Quelle Eigenes Werk
Urheber Sailko
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Public domain
Dieses Werk ist nach Artikel 1281, Buch IV des Russischen Zivilgesetzbuches sowie nach Absatz 1 Artikel 6 des Gesetzes Nr. 231-FZ der Russischen Föderation vom 18. Dezember 2006, dem Umsetzungsgesetz für das Buch IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, in Russland gemeinfrei (in der Public Domain).

In der Regel aus folgenden Gründen:[1]

  1. Der Autor dieses Werks starb
    • (a) vor dem 1. Januar 1950 oder
    • (b) zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 1. Januar 1954, arbeitete nicht während des Deutsch-Sowjetischen Kriegs und nahm nicht an diesem teil.
  2. Dieses Werk wurde ursprünglich anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht:
    • (a) vor dem 1. Januar 1943 und der Name des Autors wurde nicht innerhalb von 50 Jahren nach Veröffentlichung bekannt, berechnet ab dem 1. Januar des dem Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres, oder
    • (b) zwischen dem 1. Januar 1943 und dem 1. Januar 1954 veröffentlicht und der Name des Autors wurde nicht innerhalb von 70 Jahren nach Veröffentlichung bekannt, berechnet ab dem 1. Januar des dem der Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres.
  3. Dieses Werk ist ein Film (ein Videoausschnitt oder Einzelbild daraus):
    • (a) der zuerst vor dem 1. Januar 1943 gezeigt[2] oder
    • (b) von einer juristischen Person zwischen 1. Januar 1929 und 1. Januar 1954 erstellt wurde, vorausgesetzt, dass es entweder in diesem Zeitraum oder ab dem 3. August 1933 zuerst gezeigt wurde.
  4. Dieses Werk ist eine Nachrichtenmeldung (eingeschlossen Fotomeldungen), die von einem Angestellten von TASS, ROSTA oder KarelfinTAG zwischen dem 10. Juli 1925[3] und dem 1. Januar 1954 in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde, vorausgesetzt, dass sie entweder in diesem Zeitraum oder ab dem 3. August 1933 zuerst veröffentlicht wurde.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

[1] Wenn der Urheber des Werkes Repressionen ausgesetzt war und postum rehabilitiert wurde, beginnt die urheberrechtliche Schutzfrist nicht mit dem Todesdatum, sondern mit dem 1. Januar des dem Datum der Rehabilitation folgenden Jahres. Wenn das Werk erstmals postum veröffentlicht wurde, beginnt die Schutzfrist ab dem 1. Januar des dem Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres, vorausgesetzt, dass das Werk innerhalb von 50 Jahren nach dem Tod des Autors veröffentlicht wurde (bei Autoren, die vor dem 1. Januar 1943 starben und nicht postum rehabilitiert wurden), oder dass das Werk innerhalb von 70 Jahren nach dem Tod des Autors veröffentlicht wurde (bei Autoren, die postum rehabilitiert wurden und zwischen dem 1. Januar 1943 und 1. Januar 1954 starben).

[2] Amateurfilme, die ab dem 1. Januar 1943 erstmals öffentlich gezeigt wurden, werden in den Gründen 1 und 2 dieser Vorlage thematisiert.

[3] ROSTA-Meldungen, die vor dem 10. Juli 1925 erstellt wurden, werden in den Gründen 1 und 2 dieser Vorlage thematisiert.

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aktuell23:42, 20. Sep. 2011Vorschaubild der Version vom 23:42, 20. Sep. 20111.270 × 1.686 (1,1 MB)Sailko{{Information |Description= see filename |Source={{own}} |Date=see metadata |Author=sailko |Permission={{self|GFDL|Cc-by-sa-3.0|author=I, Sailko}} |other_versions=see category }} [[Category:20th century paintings in the Rus

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