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Datei:Robotní patent z 2 září 1717.gif

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Originaldatei(494 × 700 Pixel, Dateigröße: 319 KB, MIME-Typ: image/gif)

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Beschreibung

Beschreibung
Čeština: Robotní patent z 2. září 1717
Datum
Quelle Dějiny Československa 1437 - 1781
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)

keine Werkhöhe,

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Lizenz

Public domain
Gemäß dem Tschechischen Urheberrechtsbeschluss (Gesetznummer 121/2000, Artikel 3, Abschnitt a) gilt für folgende Dokumente kein Urheberrecht:
  • ein amtliches Werk, wie etwa eine Gesetzesbestimmung, -entscheidung, öffentliche Satzung, öffentlich einsehbares Register, als auch
  • ein offizieller Entwurf eines ofiziellen Werkes und andere vorbereitende offizielle Werke einschliesslich der offiziellen Übersetzungen dieser Werke,
  • eine Veröffentlichung des Senats oder der Abgeordnetenkammer,
  • eine Gemeindechronik oder historische Aufzeichnung,
  • ein Staatssymbol oder ein Symbol einer regionalen Selbstverwaltungseinheit,
  • sowohl andere ähnliche Werke, welche im Interesse der Öffentlichkeit keiner Urheberrechtsbeschränkung unterliegen".
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk gemeinfrei ist. Im Zweifelsfall soll jedoch berücksichtigt werden, ob andere Gesetze dieses Werk regulieren.

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aktuell21:00, 8. Apr. 2009Vorschaubild der Version vom 21:00, 8. Apr. 2009494 × 700 (319 KB)John commons{{Information |Description={{cs|1=Robotní patent z 2. září 1717}} |Source=Dějiny Československa 1437 - 1781 |Author=unknown |Date=1717 |Permission= |other_versions= }} <!--{{ImageUpload|full}}--> Category:History of the Czech Republic

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