Deutsch: Schönheide im Erzgebirge: Der Beginn der Besiedlung wird allgemein auf das Jahr 1537 datiert. Als Beleg wird in allen Veröffentlichungen diese Publikation zitiert: Karl Gottlob Dietmann:
Die gesamte … Priesterschaft in dem Churfürstenthum Sachsen …, Band I.3: Konsistorium Wittenberg. Dresden und Leipzig 1755. Teil I Band 3,
Digitalisat der Universitätsbibliothek Halle, Ausschnitt aus der Seite 609. Bei dem Siedlungsbeginn von Schönheide spielte der Schwarzwinkel eine große Rolle. Nach der Darstellung Ernst Flaths (in Ernst Flath:
Die Gründungsgeschichte Schönheides – Zur bevorstehenden Vierhundertjahrfeier des Ortes. In: Glückauf – Zeitschrift des Erzgebirgsvereins. Nr. 5/1937. Mai 1937. Seite 66) haben die Gebietsherrn,
Balthasar Friedrich Edler von der Planitz und sein Bruder Georg Edler von der Planitz, nach ihrer Entscheidung, das Gebiet des heutigen Schönheide besiedeln zu lassen, als Markwart Urban Mendel, auch Männel genannt, für vorbereitende Arbeiten wie Abmessen und
Abmarken sowie das Festlegen der Dorfflurgrenze entsandt. Dieser habe sein Haus im Schwarzwinkel errichtet, und sein Lehen habe beiderseits des Filzbachs im Bereich von dessen Süd-Ost-Fließrichtung gelegen. Ernst Flath schreibt weiter: Der Ortsteil Schwarzwinkel wurde noch um die Wende zu 1800 als
"Marquartswinkel" bezeichnet,Grundstücke dieses Bereichs im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts noch als
"Markersfelder" und
"Markerswiesen".
Urban Mendel erscheint als einer von zwölf Siedlern im Türkensteuerregister der Herrschaft Auerbach aus dem Jahr 1542. In der Abschrift von Ewald Rannacher (Ewald Rannacher:
Das Türkensteuerregister der Jahre 1531 und 1542 unter besonderer Berücksichtigung der Herrschaft Auerbach, in: Der Vogtländische Erzähler, Beilage zu Auerbacher Zeitung/Rodewischer Tageblatt, Nr. 34/1936) heißt es:
"Urban Mendel sch[ätzt]. s[ein]. Gut [auf] 17 fl.[= Taler, Höhe der Steuer] 2 kue [= Kühe] 1 kalbe [ = Kalb] 15 fl." Mendel besaß also zwei Kühe und ein Kalb. Da bei anderen der zwölf Bauern noch erwähnt wird, dass sie Mägde hatten, bei Mendel aber nicht, ist zu schließen, dass er zum Zeitpunkt der Steuererhebung ohne Magd die Bauernwirtschaft betrieb.