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Datei:Schutz- und Gewährbrief Aloys Reichsgraf Kuenburg an Franz Weiß aus Krast 1825-09-12 b.jpg

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Originaldatei(5.740 × 8.907 Pixel, Dateigröße: 29,22 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

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Deutsch: Seite 1 zum Schutz- und Gewährbrief des Aloys Reichsgraf Kuenburg an Franz Weiß aus Krast vom 12. September 1825: Damit bestätigt der Obereigentümer Reichsgraf Kuenburg dem Nutzungseigentümer Franz Weiß, dass letzterer das genannte Grundstück (bei Arnfels, Weststeiermark, Österreich) zu den genannten Bedingungen (inkl. Zahlungen) besitzen und nutzen darf. Grundlage ist das sogenannte "geteilte Eigentum" für Grundstücke, wie es in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Österreich üblich war. Grundlage ist u. a. der (damals geltende) § 1145 des österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches ABGB, welcher lautet: "Jeder neue Nutzungseigenthümer ist in der Regel verbunden, sich von dem Obereigenthümer einen Beglaubigungsschein oder eine Urkunde des erneuerten Nutzungseigenthumes zu verschaffen." Diese Rechtslage wurde erst durch deren Aufhebung mit dem Patent vom 7. September 1848, JGS Nr. 1180/1848, und der Durchführung der damit verbundenen Grundentlastung gegenstandslos.
Datum
Quelle alte Urkunde aus 1825
Urheber unbekannt (vielleicht Vordruck der Finanzbehörde), für die Datei:Josef Moser
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
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Grundentlastung, Urbarialgemeinden, Obereigentum, Untereigentum, Nutzungseigentum, Bauernbefreiung,

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aktuell20:56, 17. Mär. 2024Vorschaubild der Version vom 20:56, 17. Mär. 20245.740 × 8.907 (29,22 MB)Josef MoserUploaded own work with UploadWizard

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