Deutsch: Sinnbild Gespannfuhrwerk. Dieses Sinnbild ist Teil der deutschen Straßenverkerhs-Ordnung (StVO). Nachdem 1992 das seit 1971 gebräuchliche Sinnbild aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen worden war, dauerte es bis 2004, als ein neues Sinnbild eingeführt wurde. Man hatte 1992 gedacht, daß ein solches Zeichen nun überflüssig wäre.
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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