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Datei:Tempolimit Fuhrwerke 1838.JPG

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Deutsch: Geschwindigkeitsbegrenzung für Fuhrwerke auf Schrittgeschwindigkeit, Anordnung des Magistrats der Stadt Neustadt/Holstein 1838 auf Holztafel, Museum zeiTTor Neustadt/Holstein
Datum 3. Januar 2016, 15:52:56 (gemäß Exif-Daten)
Quelle Eigenes Werk
Urheber HJunghans

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Kurzbeschreibungen

Geschwindigkeitsbegrenzung für Fuhrwerke auf Schrittgeschwindigkeit, Anordnung des Magistrats der Stadt Neustadt/Holstein 1838 auf Holztafel, Museum zeiTTor Neustadt/Holstein

15. März 1838Gregorianisch

Warnung für Fuhrleute - In der Stadt und auf der Hafenbrücke darf nur im Schritte und im kurzen Trabe gefahren werden. Das schnellere Fahren so wie das Peitschenknallen ist bey einer Geldbrüche oder Gefängnisstrafe verboten. Neustadt den 15ten März 1838 Kromund (Deutsch)

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aktuell18:46, 3. Jan. 2016Vorschaubild der Version vom 18:46, 3. Jan. 20163.973 × 3.241 (3,16 MB)HJunghansAnordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Pferdefuhrwerke der Stadt Neustadt/Holstein aus dem Jahr 1838, Holztafel, Museum zeiTTor, Neustadt/Holstein
18:12, 3. Jan. 2016Vorschaubild der Version vom 18:12, 3. Jan. 20164.608 × 3.456 (3,73 MB)HJunghans{{Information |Description ={{de|1=Geschwindigkeitsbegrenzung für Fuhrwerke auf Schrittgeschwindigkeit, Anordnung des Magistrats der Stadt Neustadt/Holstein 1838 auf Holztafel, Museum zeiTTor Neustadt/Holstein}} |Source ={{own}} |Author...

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