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Datei:Thingplatz Segeberger Höhle in Bad Segeberg (Kiel 40.021).jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Thingplatz Segeberger Höhle in Bad Segeberg
Datum zwischen 1937 und 1939
date QS:P,+1937-00-00T00:00:00Z/8,P1319,+1937-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1939-00-00T00:00:00Z/9
Quelle
institution QS:P195,Q28737428
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
CC BY-SA 3.0 DE
Identity
InfoField
40.021
Title
InfoField
Thingplatz Segeberger Höhle in Bad Segeberg
Collection
InfoField
1.1 - Fotosammlung
Place
InfoField
Bad Segeberg
Classification
InfoField
Bad Segeberg « Einzelne Orte B
Rights holder
InfoField
Stadtarchiv Kiel

Lizenz

w:de:Creative Commons
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Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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aktuell22:08, 1. Jun. 2018Vorschaubild der Version vom 22:08, 1. Jun. 20181.008 × 677 (94 KB)Stadtarchive Kiel 40.021 #17-487 Schleswig-Holstein

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