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Datei:Wappen der Gemeinde Neuhausen-Spree.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
English: of the German municipality of Neuhausen/Spree
Français : de la commune allemande de Neuhausen/Spree
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „Geviert von Blau und Silber; 1: eine schräglinks fliegende natürliche Schwalbe, 2 und 3: vier rote Wellenbalken, 4: ein rot-bewehrter silberner, rechtsschreitender Storch.“
Referenzen
InfoField
Tingierung
InfoField
argentazuregulessable
Datum 1997
date QS:P571,+1997-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Im Jahr 1997[1] wurde dem damaligen, zum 26. Oktober 2003 aufgelösten, Amt Neuhausen/Spree durch den Minister des Innern des Landes Brandenburg die Führung seines Wappens genehmigt. Die Gemeindevertretung Neuhausen/Spree beschloss in Rechtsnachfolge die Fortführung des bisherigen Amtswappens, die der Minister des Innern des Landes Brandenburg am 16. November 2004 genehmigte.
Flaggenbeschreibung
„Die Flagge zeigt drei Querstreifen in den Farben Blau-Weiß-Rot, belegt mit dem den Mittelstreifen überdeckenden Gemeindewappen.“
Die Farben der Querstreifen entsprechen den Hauptfarben des Wappens und sollen Symbol für die Spreelage (blau) und die Zugehörigkeit zum Land Brandenburg (weiß und rot) sein.
English: granted 1997 to the former Amt Neuhausen/Spree, continued by the municipality of Neuhausen/Spree in legal succession, confirmed 16 November 2004.
Français : concédé 1997 au canton de Neuhausen/Spree, continué successivement par délibération de la commune de Neuhausen/Spree, confirmé 16 novembre 2004.
Künstler
InfoField
Autor/-in unbekanntUnknown author für das damalige Amt Neuhausen/Spree und die heutige Gemeinde Neuhausen/Spree
Quelle

Broschüre auf neuhausen-spree.de

Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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  1. Gemeinde Neuhausen/Spree: Drucksache 25/2006, Beschlussfassung über die Legitimation zur Entscheidung über den Gebrauch des Gemeindewappens durch Dritte, Beschlussvorlage für die Sitzung am 15. Juni 2006

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