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Datei:Wappen von Buxheim (Oberbayern).svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: der Gemeinde Buxheim (Oberbayern)im Kreis Eichstätt, Bayern
English: of the municipality of Buxheim (Oberbayern)in the district of Eichstätt in Bavaria
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Rot über einem gesenkten silbernen Wellenbalken ein schwebender silberner Bischofsstab, überdeckt von einem schräg gekreuzten silbernen Schwert und einem goldenen Flammenschwert mit silbernem Griff.
Referenzen
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorgules
Datum 1983
date QS:P571,+1983-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Der Wellenbalken, ein heraldisches Gewässersymbol, weist auf die das Gemeindegebiet durchfließende Schutter hin. Der Bischofsstab ist aus dem Wappen des Hochstifts Eichstätt übernommen und erinnert an die bis zur Säkularisation 1803 andauernde Zugehörigkeit zum Fürstbistum Eichstätt. Buxheim gehörte wahrscheinlich schon zur Grundausstattung der 740 gegründeten Bischofskirche von Eichstätt. Buxheim wird 908 bei der königlichen Verleihung des Wildbannes an den Bischof als Pussenesheim genannt. Rechte des Domkapitels in Buxheim und Tauberfeld wurden 1179 durch den Papst bestätigt. Das Schwert, Attribut des heiligen Martin, versinnbildlicht das Patrozinium der Kirche von Tauberfeld. Die Gemeinde Tauberfeld war bis zur Eingemeindung nach Buxheim 1971 selbstständig. Das Flammenschwert, Attribut des heiligen Michael, bezieht sich auf das Patrozinium der Kirche von Buxheim.
Künstler
InfoField
Original:
Theodor George
Vektor:
Quelle GEMEINDE BUXHEIM Landkreis Eichstätt - Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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aktuell10:23, 5. Mär. 2021Vorschaubild der Version vom 10:23, 5. Mär. 2021570 × 590 (18 KB)MaxxLKrümme und Flammen bearb.
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08:50, 25. Dez. 2014Vorschaubild der Version vom 08:50, 25. Dez. 2014698 × 806 (81 KB)GliwiFarblich an die heraldischen Anforderungen angepasst. Quelle:/Source: http://www.buxheim.eu/ Die Form des Schildes wurde an die heraldischen Anforderungen angepasst.
17:05, 21. Apr. 2014Vorschaubild der Version vom 17:05, 21. Apr. 2014708 × 773 (81 KB)Gliwi{{Information |Description=Deutsch: Wappen von Buxheim, English: Coat of Arms of Buxheim |Source=http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/ |Date=21.04.2014 |Author=Gliwi |Permission= |other_versions= }}

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