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Datei:Zdenka Wiedermannová-Motyčková.jpg

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Originaldatei(890 × 1.214 Pixel, Dateigröße: 395 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
Čeština: Zdenka Wiedermannová-Motyčková
Datum vor 1915
date QS:P,+1915-00-00T00:00:00Z/7,P1326,+1915-00-00T00:00:00Z/9
Quelle Památce zakladatele pokrokového hnutí na Moravě (compendium of memorial texts, Brno, 1935)
Urheber Published more than 70 years ago, author of the photo anonymous (taken before 1915)

Lizenz

w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.
Public domain
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.

Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.

Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Flag of Europe
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Warning sign
Warning sign
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe aktuelle Rechtslage in Deutschland, dort letzter Absatz.

In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.

Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.

Sollte die Erstveröffentlichung im Vereinigten Königreich erfolgt sein, nutze {{PD-UK-unknown}}.
Public domain

Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

URAA rationale: Work was published in 1935, though taken before subject's death in 1915. At the time the photograph was taken jurisdiction lay within the Austro-Hungarian Empire. Austrian copyright expired 50 years from creation, and at the creation of Czeckoslovakia in 1918, the new country "preserved the Austrian legal system", not developing a separate copyright law until 1926.[1] Act #218/1926 § 39 provided that anonymous/pseudonymous works were protected for 50 years after publication.[2] Copyright law was revised (Act No. 115/1953) in 1953 and repealed all provisions of the 1926 law (§ 112); confirming copyright of fifty years (§ 68) for anonymous works, but granting protected author's rights to the first publisher of an anonymous/pseudonymous work (§ 11).[3] These same provisions (§ 8 author's rights to first publisher; § 33 term of 50 years) were extended by a revision (Act No. 35/1965) which was enacted in 1965 and did not expire until 2000.[4] Thus at the time of the URAA effective date of 1 January 1996, the term of protection was 50 years from publication and had expired in 1985 (1935+50).

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