BeschreibungZeichen 252 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und Kraftwagen mit Zusatzschild; StVO 1970.png
Deutsch: Zeichen 252: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und Kraftwagen. Das 600 × 600 mm große Zeichen gehört zu der im März 1971 gültig gewordenen Neufassung der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wurde in dieser Ausführung von 1971 bis zum 1. Juli 1992 hergestellt. Eine erste offizielle Vorstellung des Schildes mit allen Bemaßungen wurde im Verkehrsblatt, Heft 15, 1972, veröffentlicht und im Verkehrsblatt, Heft 23, 1976, wiederholt. Das Photo wurde beim Jägerwirt in der Pupplinger Au in Oberbayern aufgenommen; der Hersteller des Schildes war „Dambach, München-Gröbenzell, Tel. (08142) 51063“. Das nicht im Verkehrszeichenkatalog enthaltene Zusatzschild wurde lokal angeordnet. Die typographische Ausführung des Zusatzschildes stammt aus der Zeit nach 1980/81, da hier schon die überarbeitete Normschrift DIN 1451 gezeigt wird. Das Zusatzschild trug keinen RAL-Aufkleber, Zeichen 252 jedoch schon. Über dem gut erhaltenen Aufkleber des Herstellers (siehe Einklinker oben rechts) nennt der RAL-Aufkleber die Nummer 52-2-82. Er wurde also im Februar 1982 aufgebracht. Der Parkplatz, der beim Jägerwirt in der Pupplinger Au nahe der Isar (Oberbayern) liegt, wurde 1982/83 angelegt. Auch andere Verkehrszeichen im Umfeld des damaligen Umbaus tragen die Aufkleber aus der Zeit von 1982/1983 und stammen von der Firma Dambach.
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