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Datei:Zeichen 389 - Seitenstreifen für Fahrzeuge nicht befahrbar, StVO 1992.svg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zeichen 389 – Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 2,8 t (später 3,5 t) und Zugmaschinen nicht befahrbar. Dieses Zeichen wurde in dieser Form mit der Gestaltungsnovelle von 1992 eingeführt. Es darf seit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 2013 nicht mehr angeordnet werden, bleibt aber bis zum 31. Oktober 2022 gültig. Die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm, der schwarze Rahmen ist 15 mm breit. Das Zeichen war in den Größen 315x420 mm, 450x600 mm sowie 562x750 mm erhältlich.
English: Sign No. 389 – soft shoulder
Datum
Quelle Straßenverkehrs-Ordnung 1992
Urheber
English: vectorized by
Mediatus (nach den amtlichen Vorgaben digital umgesetzt)
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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22:06, 7. Mär. 2010Vorschaubild der Version vom 22:06, 7. Mär. 2010470 × 350 (6 KB)Pixelect{{Information |Description={{de|Zeichen 389 – Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar}} {{en|Sign No. 389 – soft shoulder}} |Source=Image taken from the de:Straßenverkehrsordnung (G

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