BeschreibungZeichen 419 - Wegweisung auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend), (750x200), StVO 1970.svg
Deutsch: Zeichen 419R: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung (rechtsweisend), 750 x 200 mm. Wie im Verkehrsblatt 22, 1970, S. 788 beschrieben, durfte nur der Name des nächsten Ortes oder Ortsteils angegeben werden. Nach dem Verkehrsblatt Heft 14, 1972, war das Zeichen immer 200 mm hoch. Folgende Längen waren möglich: 750 mm und 1000 mm; jeweils einschließlich der Spitze. „Die Aufschrift soll nur den Namen des nächsten Ortes oder Ortsteils angeben“ (Quelle: Werner Full, Wolfgang Möhl, Karl Rüth: Straßenverkehrsrecht: Kommentar zu Straßenverkehrsordnung (StVO) etc. de Gruyter, Berlin, New York 1980, ISBN3-11-005832-4, S. 702.).
English: Sign No. 419 – direction sign on other, unimportant roads
Datum
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Quelle
siehe oben
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