Deutsch: Zeichen 437: Straßennamensschilder. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1601. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970.
„I. Die Schilder haben entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund.“ „III. Die Schrifthöhe soll mindestens 84 mm betragen.“ (Quelle: Werner Full, Wolfgang Möhl, Karl Rüth: Straßenverkehrsrecht: Kommentar zu Straßenverkehrsordnung (StVO) etc. de Gruyter, Berlin, New York 1980, ISBN3-11-005832-4, S. 703.).
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