Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge

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Flugverbotszonen für unbemannte Luftfahrzeuge bzw. UAV (engl. für Unmanned Aerial Vehicle) sowie für unbemannte Luftfahrtsysteme bzw. UAS (engl. für Unmanned Aerial System) sind in Deutschland durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in Verbindung mit der einer entsprechenden EU-Verordnung[1] geregelt.

Gesetzliche Grundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Mitgliedsstaaten der EU können so genannte „geografische UAS-Gebiete“ gemäß Art. 2 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ausweisen und Betriebsbedingungen für diese Gebiete gemäß Artikel 15 derselben Verordnung festlegen. In Deutschland sind die Regelungen im § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) konkretisiert. Darin sind Bedingungen für insbesondere folgende Bereiche aufgeführt:

  • Flugplätze
  • Flughäfen
  • Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärische Anlagen und Organisationen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung
  • Grundstücke, auf denen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, diplomatische und konsularische Vertretungen oder internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Naturschutzgebiete (nach § 23 Abs. 1 BNatSchG)
  • Nationalparks (nach § 24 BNatSchG)
  • FFH-Gebiete (nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG)
  • Vogelschutzgebiete (nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 BNatSchG)
  • Wohngrundstücke
  • Freibäder, Badestrände und ähnliche Einrichtungen
  • Kontrollzonen
  • Krankenhäuser
  • Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften

Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hierfür ein Informationsblatt herausgegeben.[2]

Karten mit eingezeichneten Flugverbotszonen für UAV[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Speziell für Deutschland angelegte und gepflegte Karten mit Flugverbotszonen für UAV und UAS findet man unter:

  • dipul Map Tool. Bundesministerium für Digitales und Verkehr;
  • Droniq App. Droniq GmbH (Tochter der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH);

Weltweite Karten inkl. Deutschland findet man unter:

  • Dronemaps24. nicopter GmbH;
  • OpenAIP Map. Garrecht Avionik GmbH;
  • GEO-Zonen. SZ DJI Technology Co.;

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • dipul. Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt. Bundesministerium für Digitales und Verkehr;
  • Drohnen. Luftfahrt-Bundesamt;

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
  2. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.): Freiheit und Sicherheit für die unbemannte Luftfahrt. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln. April 2022 (Online [PDF; 1,5 MB; abgerufen am 28. April 2023]).