Giftinformationszentrum

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GHS-Piktogramm für giftige Stoffe

Ein Giftinformationszentrum bietet telefonische ärztliche Beratung für Laien und Angehörige der Heilberufe (Ärzte sowie Pflegekräfte in Praxis, Rettungsdienst, Notaufnahme und Intensivstationen der Krankenhäuser) bei Vergiftungen und Verdachtsfällen.

Je nach dem Land werden Giftinformationszentren unter unterschiedlichen Namen betrieben:

  • in Deutschland: Giftnotruf, Giftnotrufzentrale, Vergiftungsinformationszentrale oder Giftinformationszentrum, amtlich Informationszentrum für Vergiftungen
  • in Österreich: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) (Telefonnummer 01 4064343),
  • in der Schweiz: Tox Info Suisse (Telefonnummer 145).

Die Giftinformationszentren sind rund um die Uhr besetzt. Ärzte verschiedener Fachrichtungen (z. B. Pharmakologie und Toxikologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Intensivmedizin) schätzen aufgrund der toxikologischen Anamnese, der Befunde der klinischen Untersuchung des Patienten und gegebenenfalls aufgrund von Ergebnissen von Laboruntersuchungen das Vergiftungsrisiko der Vergifteten ein und geben spezielle diagnostische und therapeutische Empfehlungen, die auf die Besonderheiten des jeweiligen Falls zugeschnitten sind. Dazu gehören insbesondere:

In Deutschland sind die Informationszentren für Vergiftungen u. a. in § 16 Absatz 3 Chemikaliengesetz gesetzlich vorgesehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt Produktmitteilungen der Industrie entgegen und unterstützt dadurch die medizinische Notfallberatung in den Giftinformationszentren.[1][2]

Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum wurde 1966 vom Apothekerverband gegründet und heißt seit Anfang 2015 Tox Info Suisse.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Fragen und Antworten zur Mitteilung zu gefährlichen Produkten zur medizinischen Notfallversorgung in Deutschland für Mitteilungspflichtige nach Art. 45 der CLP-Verordnung - BfR. Abgerufen am 20. Februar 2024.
  2. Mitteilung gefährlicher Produkte - BfR. Abgerufen am 20. Februar 2024.