Kanzler (Diplomatischer Dienst)

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Ein Kanzler im diplomatischen Dienst leitet die Verwaltung einer Auslandsvertretung.

Amtsbezeichnung in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 für Beamte im gehobenen auswärtigen Dienst die Amtsbezeichnung „Kanzler“ mit A 11 und „Kanzler erster Klasse“ mit A 12 und A 13 verbunden, sofern der Beamte mit der Leitung der Verwaltung beauftragt sind.

Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in Spanien gibt es einen Kanzler (Canciller) als Leiter von Auslandsvertretungen. In anderen spanischsprachigen Ländern ist der canciller der Außenminister.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]