Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlagen zwischen Stockum und um Dörnholthausen

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BW

Das Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlagen zwischen Stockum und um Dörnholthausen mit 36,6 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Westliche Ortsrandlagen von Stockum als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit einer Flächengröße von 5,91 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG mit neuem Namen erneut ausgewiesen und deutlich vergrößert. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ B – Ortsrandlagen, Landschaftscharakter ausgewiesen.[2]

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das LSG liegt westlich und östlich Stockum und um Dörnholthausen am Siedlungsrand. Das LSG hatte 1993 drei Teilflächen und 2019 fünf Teilflächen. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Das LSG umfasst Offenland mit Grünland und Acker.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausweisung erfolgte u. a. zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslage sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.[2]

Rechtliche Vorschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.[2]

Wie für alle Landschaftsschutzgebiete vom Typ B im Landschaftsplangebiet wurde das Gebot erlassen das Gebiet durch landwirtschaftlichen Nutzung oder durch geeignete Pflegemaßnahmen von Bewaldung freizuhalten.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 88.
  2. a b c d Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 166. (PDF) Abgerufen am 14. Mai 2019.

Koordinaten: 51° 17′ 15″ N, 7° 59′ 5,1″ O