Heizöllagerung

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Der Begriff Heizöllagerung umfasst die Lagerung und diesbezügliche Handhabung von Heizöl. Dabei sind in Deutschland die Anforderungen an den Gewässerschutz (geregelt in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und an den Brandschutz (geregelt in der Landes-Feuerungsverordnung FeuVO) zu berücksichtigen.

Grundsätzlich werden bei der Heizöllagerung die Fälle unterirdische Lagerung und oberirdische Lagerung unterschieden. Für beide Varianten gilt, dass die Lagerbehälter in einem dichten und beständigen Auffangraum ohne Abläufe aufgestellt werden müssen – sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegerät bzw. Leckageerkennungssystem versehen sind. Außerdem müssen die Lagerbehälter einen Eignungsnachweis (DIN, Bauartzulassung oder Eignungsfeststellung) besitzen.

Unterirdische Lagerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die unterirdische Lagerung des Heizöls hat den Vorteil, vor Schäden infolge von Witterungseinflüssen wie Sonneneinstrahlung, Regen, Schnee und Hagel sowie von mechanischen Störgrößen verschont zu sein, außerdem wird kein anderweitig nutzbarer (oder sowieso nicht vorhandener) Raum im Gebäudeinneren benötigt. Allerdings ist dem äußeren Korrosionsschutz der Tanks besonders Rechnung zu tragen, z. B. mittels einer Bitumenummantelung.

Behälter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterirdische Tanks dürfen deshalb nur in doppelwandiger Bauweise (z. B. Stahlbehälter nach DIN 6608), in einwandiger Bauweise mit eingelegter Kunststoffhülle oder mit einer um den Tank liegenden Auffangwanne verwendet werden. Mit diesen Bauweisen ist es möglich, ein Leck mit Hilfe einer zwischen den Wänden liegenden Kontrollflüssigkeit oder einem Leckanzeigegerät betrieben im Unter- oder Überdrucksystem optisch oder akustisch anzuzeigen.

Einbaurichtlinien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Reihe von Einbaurichtlinien müssen vor Ort erfüllt werden: Der Tank selbst muss von steinfreier Erde umgeben sein und mit einem Gefälle von 1 bis 2 % zum Dom hin verlegt werden. Der Behälter nach DIN 6608 ist ausgelegt für eine maximale Erddeckung von einem Meter. Von Grundstücksgrenzen und anderen Leitungen sowie von Gebäuden sind ein Meter Abstand zu halten, zu anderen Behältern 40 cm. In besonderen Fällen wie Flussnähe, erhöhtem Grundwasserspiegel oder in Überschwemmungsgebieten ist sicherzustellen, dass der Tank nicht aufschwimmt. Dies kann z. B. durch eine Überschichtung mit einer entsprechenden Betondecke oder Verankerung an einer Betonsohle erreicht werden. Die Verankerung oder Belastung des Tanks muss 1,1fache Sicherheit gegen den Auftrieb des leeren Tanks erreichen.[1]

Unterirdische Behälter sind nach den landesrechtlichen Vorschriften genehmigungs- und alle fünf Jahre prüfpflichtig. In Wasserschutzgebieten verkürzt sich die Prüfpflicht auf 2 ½ Jahre.

Oberirdische Lagerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Batterietanks

Die weit verbreitete Kellerlagerung im Wohnhaus ist eine oberirdische Lagerung. Weil Leckagen sichtbar wären, sind einwandige Behälter zugelassen. Deren Volumen muss im Versagensfall von einer Auffangwanne aufgenommen werden können. Die Auffangwanne kann gemauert sein und muss einen ölfesten Anstrich haben. Alternativ kann der Lagerraum als Auffangwanne hergerichtet werden, indem er mit einem ölfesten Anstrich versehen wird. Die Anstrichhöhe ist abhängig vom Behältervolumen.

Behälter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Lagerung werden neben einwandigen Stahlbehältern auch Kunststoff-Batteriebehälter aus glasfaserverstärkten Kunststoffen sowie Polyamid (PA) und Polyethylen (PE) verwendet. Soll der ganze Kellerraum als Heizöllagerraum verwendet werden, bietet sich ein standortgefertigter Stahltank nach DIN 6625 an.

Lagerraum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wird der Heizraum zur Heizöllagerung verwendet, ist zwischen Kessel und Lagerbehälter ein Abstand von einem Meter einzuhalten. Alternativ ist ein Strahlungsschutz vorzusehen. Im Heizraum dürfen maximal 5.000 Liter gelagert werden, andernfalls ist ein gesonderter Heizöllagerraum zu schaffen.

Heizöllagerräume sind feuerbeständig auszuführen (F90) und mit feuerhemmenden (F30), nach außen selbstschließenden Türen und mit einer Auffangwanne zu versehen. Putze und Zemente sind ölundurchlässig auszuführen und die Türschwelle muss so hoch angesiedelt sein, dass auslaufendes Öl nicht entweichen kann. Die Bodenabläufe haben integrierte Heizölsperren und fangen gegebenenfalls auslaufendes Öl auf. Die maximal zulässige Lagermenge beträgt im Heizöllagerraum 100.000 Liter.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Unterirdische Lagerung, Anforderungen an den Einbauort. Abschnitt: Überschwemmungsgebiete, hohes Grundwasser. In: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (Hrsg.): Arbeitsblatt DWA-A 791-1: Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Heizölverbraucheranlagen, Teil 1. Hennef Februar 2015, S. 23.