Verstorbener

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Ein Verstorbener ist ein Mensch vom Zeitpunkt seines Todes bis zum Ablauf seines postmortalen Persönlichkeitsschutzes. Das Andenken Verstorbener ist strafrechtlich vor Verunglimpfung geschützt (§ 189 des Strafgesetzbuches). Nach der Bestattung oder dem Auffinden eines leblosen Vermissten spricht man (auch) von einem Toten. Der Begriff Verstorbener ist zu unterscheiden vom Begriff des Leichnams, der nur den Körper bezeichnet.[1]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Verstorbener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Siehe zum Beispiel § 88 der Strafprozessordnung.