Wikipedia:WikiProjekt Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte/Richtlinien

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Relevanz aus Sicht des WikiProjekts Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte[Quelltext bearbeiten]

  • Fahrgeschäfte mit eigenem Artikel müssen eine Besonderheit oder Einzigartigkeit aufweisen, z. B. besondere Thematisierung, einzigartiges Fahrsystem, einzige gebaute Anlage des Modells.
  • Fahrgeschäfte gleichen Typs werden in Sammelartikeln behandelt.

Namenskonventionen[Quelltext bearbeiten]

Benötigt ein Artikel zu einem Fahrgeschäft einen Klammerzusatz im Lemma, so ist dieser bei stationären Fahrgeschäften der Name des Freizeitparks, bei transportablen Fahrgeschäften „Fahrgeschäft“ bzw. „Achterbahn“.

Freizeitparks[Quelltext bearbeiten]

  • Relevanz vergeht nicht. Für Freizeitparkartikel bedeutet dies, dass ehemalige Attraktionen genauso gut beschrieben sein sollten wie aktuelle. Ist dies in einem Artikel nicht der Fall, markiere ihn bitte mit {{WP:WikiProjekt Vergnügungsparks und Fahrgeschäfte/Lückenhaft|<Begründung> -- ~~~~}}.
  • Da sich Freizeitparks ständig im Wandel befinden, sollen die entsprechenden Artikel keine Bewertungen des Gesamtangebots enthalten. Zulässig sind allein repräsentative Untersuchungen der Besuchermeinung.

Benennung von Achterbahnelementen[Quelltext bearbeiten]

  • In Achterbahnartikeln werden die Elemente immer so benannt, dass die Bezeichnungen den Erklärungen im Artikel Achterbahnelemente entsprechen.
  • Die Bezeichnungen können von den Angaben in der RCDB abweichen, da dort beispielsweise nicht zwischen Sea-Serpent-Roll und Roll-Over unterschieden wird.
  • Abweichende Herstellerbezeichnungen werden zusätzlich im Fließtext genannt.
  • Es werden immer die passenden Infoboxen im Artikel verwendet.
  • Zum Schutz vor geschönten Betreiberangaben werden Herstellerangaben zu Maßen, Gewichten, etc. vorgezogen.