2-Methoxyethylquecksilberacetat
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Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | 2-Methoxyethylquecksilberacetat | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
Panogen Metox | ||||||||||||||||||
Summenformel | C5H10HgO3 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weiße Kristalle[1] | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 318,72 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
2-Methoxyethylquecksilberacetat, auch unter seinem Handelsnamen Panogen Metox bekannt, ist eine außerordentlich giftige Organometallverbindung des Quecksilbers. Sie wurde zur Saatgutbeize verwendet und ersetzte dabei das ältere Panogen.
Gewinnung und Darstellung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]2-Methoxyethylquecksilberacetat kann durch eine Oxymercurierung von Ethen mit Quecksilber(II)-acetat und Methanol gewonnen werden.[2]
Zulassung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]2-Methoxyethylquecksilberacetat ist in der Europäischen Union und in der Schweiz nicht als Pflanzenschutzwirkstoff zugelassen.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d e Eintrag zu 2-Methoxyethylquecksilberacetat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. September 2013. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Thomas A. Unger: Pesticide Synthesis Handbook. William Andrew, 1996, ISBN 0-8155-1853-6, S. 395 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: EU-Pestiziddatenbank; Eintrag im nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnis der Schweiz, abgerufen am 26. Juni 2016.
Kategorien:
- Giftiger Stoff bei Einatmen
- Giftiger Stoff bei Hautkontakt
- Giftiger Stoff bei Verschlucken
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
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- Ether
- Fungizid
- Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff)
- Quecksilberorganische Verbindung
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 18(a)