Allonge (Wechsel)
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Die Allonge (Wechsel verbundenes Blatt.
, aus dem franz.: Anhang) ist ein fest und dauerhaft mit einemAuf die Allonge können Indossamente, Bürgschaftserklärungen oder Wechselproteste, nicht jedoch Annahmeerklärungen gesetzt werden, wenn das Wechselpapier selbst hierfür nicht mehr ausreicht (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 WG, Art. 81 Abs. 1 und 3 WG). Die Allonge muss so mit dem Hauptdokument verbunden sein, dass eine Trennung auffallen würde. Dies geschieht zum Beispiel durch gemeinsame Siegelung oder Stempelung.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bernhard Senning (Hrsg.): Enzyklopädisches Lexikon für das Geld-, Bank- und Börsenwesen, Band 1: A–K. Knapp Verlag, Frankfurt/M. 1967.