Amtsgericht Kalisch
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Das Amtsgericht Kalisch war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Kalisch.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Kalisch mit Sitz in Kalisch wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Kalisch wurde das Amtsgericht Kalisch als eines von 4 Amtsgerichten dieses Landgerichts gebildet.[2]
Nach Kriegsende 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Anstelle des Amtsgerichts Kalisch wurde das Sąd Rejonowy w Kaliszu bzw. 1950–1975: Sąd Powiatowy w Kaliszu eingerichtet.
Land- und Amtsgerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht wie auch das Amtsgericht hatten ihren Sitz im Pałac Trybunalski (heutige Adresse: al. Wolności 13). Dieses Gebäude wurde nach Plänen von Sylwestra Szpilowskiego von 1819 bis 1821 in klassizistischem Empire-Stil erbaut.[3] Es diente von Anfang an als Gerichtsgebäude. 1964 wurde es unter Denkmalschutz gestellt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
- ↑ Barańska I., Architektura Kalisza w dobie Królestwa Kongresowego, Kalisz 2002, s. 138.