Amtsgericht Preußisch Stargard

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Das Amtsgericht Preußisch Stargard war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Preußisch Stargard.

Das königlich preußische Amtsgericht Preußisch Stargard wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 9 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Danzig im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Preußisch Stargard.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Preußisch Stargard ohne den Teil, der dem Amtsgericht Dirschau zugeordnet war sowie aus dem Kreis Berent die Amtsbezirke Grenzort, Jarischau, Schloss Kischau und Groß-Okonin, den Amtsbezirk Pogutken ohne die Gutsbezirke Decka, Mallar und Weißbruch, Aus dem Amtsbezirk Amt-Kischau den Gemeindebezirk Alt-Kischau, aus dem Amtsbezirk Konarschin die Gemeindebezirke Fersenau, Konarschin und Wigonin sowie aus dem Amtsbezirk Neugut den Gemeindebezirk Schwarzhof und den Gutsbezirk Bonschek.[1]

Am Gericht bestanden 1880 sechs Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Am Gericht wurde eine Strafkammer gebildet. Gerichtstage wurden in Skurz gehalten.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Preußisch Stargard neu gebildet und erneut dem Landgericht Danzig zugeordnet.[3]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Preußisch Stargard.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 403 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 446 online
  3. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat