Amtsgericht Riesenburg

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Das Amtsgericht Riesenburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Riesenburg.

Das königlich preußische Amtsgericht Riesenburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Elbing im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichts war Riesenburg. |. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Rosenberg den Stadtbezirk Riesenburg und die Amtsbezirke Orkusch, Rohdau, Seeberg, Sonnenberg und Tromnau sowie Teile der Amtsbezirke Jauth und Pachutken.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Mit Wirkung zum 1. Januar 1943 wurde das Landgericht Marienwerder gebildet und diesem das Amtsgericht Riesenburg zugeordnet.[3][4]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Riesenburg.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 405, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 446 online
  3. Erlaß vom 5. Oktober 1942, RGBl. I 1942, S. 576
  4. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 156, Digitalisat