Amtsgericht Schöllkrippen
Das Amtsgericht Schöllkrippen war ein von 1879 bis 1943 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz im unterfränkischen Schöllkrippen.
Landgericht Schöllkrippen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 3. September 1858 wurde das königlich bayerische Landgericht Schöllkrippen aus Teilen der Landgerichtsbezirke Alzenau, Aschaffenburg und Rothenbuch gebildet.
Aus dem Landgerichtsbezirk Alzenau waren dies die Gemeinden Dörnsteinbach, Edelbach, Geiselbach, Großblankenbach, Großkahl, Großlaudenbach, Hofstädten, Huckelheim, Kleinblankenbach, Kleinkahl, Kleinlaudenbach, Königshofen, Krombach, Oberwestern, Omersbach, Schneppenbach, Schöllkrippen, Sommerkahl und Unterwestern.
Vom Landgericht Aschaffenburg kamen Eichenberg, Feldkahl und Rottenberg und vom Landgericht Rothenburch Heinrichsthal und Jakobsthal hinzu.[1] Dem Landgericht war das Bezirksgericht Aschaffenburg übergeordnet.[2][3]
Zum 1. Juli 1862 wurden im Königreich Bayern Verwaltung und Justiz getrennt. Für die Justiz wurde nun das Landgericht Schöllkrippen zuständig. Der Landgerichtsbezirk blieb unverändert.[4]
Das Verwaltungsgebiet wurde mit dem des Landgerichtes Alzenau zusammengelegt und das Bezirksamt Alzenau gebildet. Aus diesem ging der spätere Landkreis Alzenau hervor.[5]
Amtsgericht Schöllkrippen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Schöllkrippen ein Amtsgericht gebildet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorhergehenden Landgerichtsbezirk Schöllkrippen war.[6][7] Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Aschaffenburg und das Oberlandesgericht Bamberg.
Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht Schöllkrippen stillgelegt und sein Bezirk dem Amtsgericht Alzenau zugeschlagen.[8]
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht hatte seinen Sitz im ehemaligen Schloss, heute Rathaus, Marktplatz 1 in Schöllkrippen.[9]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bekanntmachung, die Landgerichtsformation in Unterfranken und Aschaffenburg betr. vom 3. September 1858 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 49/1858 - Sp. 1164-1165)
- ↑ § 32, Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856 einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 44/1857 - Sp. 981-1130 - vgl. Sp. 1023-1024)
- ↑ Wilhelm Heinrich Riehl (Herausgeber): Bavaria: bd., 1. Abth. Unterfranken und Aschaffenburg, Band 4,Teil 1 von Bavaria: Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1866, S. 440–441, online
- ↑ Formation der Bezirksgerichte der Stadtgerichte dann der Stadt- und Landgerichte und der Landgerichte in den Landestheilen diesseits des Rheins - Beilage der allerhöchsten Verordnung vom 24. Februar 1862 zum Vollzuge des Gesetzes vom 10. November 1861 die Gerichtsverfassung betr. (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 11/1862 - nach Spalte 400/61-62)
- ↑ Main-Echo im März 2011: Der Weg zum Landkreis Alzenau ( vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive)
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 373)
- ↑ Landgericht Schöllkrippen. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1279–1282.
- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 418.
- ↑ Historisches Unterfranken
Koordinaten: 50° 5′ 5,3″ N, 9° 14′ 46,8″ O