Amtsgericht Schroda

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Das Amtsgericht Schroda war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Schroda (Provinz Posen).

Das königlich-preußische Amtsgericht Schroda wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 9 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Posen im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichts war Schroda.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Schroda ohne die Teile, die dem Amtsgericht Pudewitz zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein größeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Schroda neu gebildet und erneut dem Landgericht Posen zugeordnet.[3]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Schroda. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Środzie Wielkopolskiej (1950–1975: Sąd Powiatowy w Środzie Wielkopolskiej).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 448, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 460 online
  3. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat