Amtsgericht Stallupönen
Das Amtsgericht Stallupönen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Stallupönen, Ostpreußen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Stallupönen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 6 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Insterburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Stallupönen. Aufgehoben wurde das Kreisgericht Stallupönen.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Stallupönen.[1]
Am Gericht bestanden 1888 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Bei diesem Amtsgerichte wurde eine Strafkammer gebildet. Gerichtstage wurden in Mehlkehmen gehalten.[2]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Stallupönen.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 399, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online