Amtsgericht Witkowo

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Das Amtsgericht Witkowo war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Witkowo (Provinz Posen).

Aufgrund der Reichsjustizgesetze wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte gebildet. In Witkowo entstand dabei kein Amtsgericht.[1]

Mit dem Gesetz, betreffend die Einrichtung eines Amtsgerichts in der Stadt Witkowo vom 21. Juni 1897 wurde das Amtsgericht Witkowo errichtet und dem Landgericht Gnesen zugeordnet. Als Sprengel wurden vom Amtsgericht Gnesen die Städte Witkowo, Powidz und Mieltschin, die Polizeidistrike Witkowo-Ost und Witkowo-West und aus dem Polizeidistrikt Schwarzenau die Landgemeinden Cielimowo, Jarzombkowo, Neu-Tecklenburg und Zulez sowie die Gutsbezirke Cielimowo, Czechowo, Grotkowo, Jarzombkowo und Zulez abgetrennt.[2]

Das Gericht nahm am 1. April 1900 die Arbeit auf.[3]

Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu Polen und das Amtsgericht stellte seine Arbeit ein.

1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurde das Amtsgericht Witkowo neu gebildet und erneut dem Landgericht Gnesen zugeordnet.[4]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Witkowo.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 444, Digitalisat
  2. Gesetz, betreffend die Einrichtung eines Amtsgerichts in der Stadt Witkowo vom 21. Juni 1897, GS 1897, S. 190, Digitalisat.
  3. Verordnung betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. Juni 1897, GS 1899, S. 41, Digitalisat.
  4. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat