Anwalt

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Der Anwalt oder die Anwältin agieren als vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen. Eine andere Bezeichnung für einen Anwalt ist Advokat.

Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozessparteien hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors (altgriechisch συνήγορος synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet.

Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.

Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines Stellvertreters, im 16. Jahrhundert auch Verweser genannt.[1] Da seinerzeit eine Trennung in Verwaltung und Justiz noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der Rechtspflege.

Im engeren Sinne

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Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:

Funktionsbezeichnungen

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Ähnliche Tätigkeiten (Anwaltschaft als Funktionsbezeichnung der Vertretung) üben/übten teilweise auch aus, oder sind nur in einzelnen Ländern vorhanden:

Wiktionary: Anwalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Anwältin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gerhard Putschögl: Landeshauptmann und Landesanwalt in Österreich ob der Enns im 16. und 17. Jahrhundert. Erweiterte Fassung eines am 6. September 1967 auf dem 9. Österr. Historikertag in Linz in der Sektion Landes und Siedlungskunde gehaltenen Referats. In: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs. Band 9, 1968, Kapitel II., S. 265–290, hier S. 275 (ooegeschichte.at [PDF; abgerufen am 12. März 2022]).