Arbeitsgericht Eupen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Arbeitsgericht Eupen war ein deutsches Arbeitsgericht mit Sitz in Eupen.

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Da Eupen-Malmedy 1919 an Belgien gekommen waren, entstand dort kein Arbeitsgericht. Im Zweiten Weltkrieg wurde Belgien besetzt und Eupen-Malmedy am 18. Mai 1940 zurück in das Deutsche Reich eingegliedert. Durch Verordnung vom 19. September 1940 wurden das Arbeitsgericht Eupen errichtet und dem Landesarbeitsgericht Aachen zugeordnet. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Eupen.[2]

1945 endete die deutsche Herrschaft in Eupen-Malmedy und das Arbeitsgericht Eupen stellte seine Arbeit ein.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. RGBl. I S. 507
  2. RGBl I, S. 1332.