Benutzer:Berlinautor/Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin

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Basisdaten
Titel: Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin
Kurztitel: Rettungsdienstgesetz
Abkürzung: RDG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie:
Erlassen am: 8. Juli 1993
Inkrafttreten am:
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (kurz: Rettungsdienstgesetz) enthält Regelungen für den Luftrettungsdienst, den Wasserrettungsdienst und den Notarztdienst. Wer derartige Dienste auf eigenen Namen und eigene Rechnung anbietet, unterliegt der Genehmigungspflicht.

  • Teil 1: Allgemeines
  • Teil 2: Organisation und Durchführung
  • Teil 3: Rettungsdienst mit Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen
  • Teil 4: Rettungsdienst mit Luft- und Wasserfahrzeugen
  • Teil 5: Finanzierung des Rettungsdienstes
  • Teil 6: Übergangs- und Schlussvorschriften

Kategorie:Rechtsquelle (Berlin)