Benutzer:Berlinautor/Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
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Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen |
Abkürzung: | BefBedV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 58 Abs. 1 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsrecht |
Erlassen am: | 27. Februar 1970 |
Inkrafttreten am: | |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 V vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 782) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen enthält Regelungen für den Transport (die Beförderung) von Dingen und Menschen.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- §1: Geltungsbereich
- §2: Anspruch auf Beförderung
- §3: Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
- §4: Verhalten der Fahrgäste
- §5: Zuweisung von Wagen und Plätzen
- §6: Beförderungsentgelte, Fahrausweise
- §7: Zahlungsmittel
- §8: Ungültige Fahrausweise
- §9: Erhöhtes Beförderungsentgelt
- §10: Erstattung von Beförderungsentgelt
- §11: Beförderung von Sachen
- §12: Beförderung von Tieren
- §13: Fundsachen
- §14: Haftung
- §16: Ausschluss von Ersatzansprüchen
- §17: Gerichtsstand
- §18: Inkrafttreten
Zuständige Behörde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Verkehr.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Volltext der Verordnung – abgerufen am 14. April 2019
Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Straßenverkehr (Deutschland)