Benutzer:DBahnfritz/Zentralstelle für den Werkstättendienst

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Die Zentralstelle für den Werkstättendienst der Deutschen Bundesbahn war bis 1985 die zentrale Organisationseinheit für die Instandhaltung der Fahrzeuge und wurde dann bis 1993 Teil der Zentralen Technik (ZT).

Grundsätze der Instandhaltung

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Während der sprunghaften Entwicklung der Eisenbahnen im 19. Jahrhundert integrierten die Bahnen von Anfang an die Instandhaltung (im Bahnjargon „Unterhaltung“) von Anlagen und Fahrzeugen in ihre eigene Zuständigkeit. Fahrzeuge, Anlagen und Ersatzteile wurden von Herstellerfirmen bezogen, doch die Instandhaltung war immer Teil der Eisenbahnunternehmen. Fahrzeuge und Anlagen zeigten durch Betriebsbeanspruchungen und Witterung ständige Abnutzung, die zur Erhaltung der Betriebstüchtigkeit und der Betriebssicherheit laufend beobachtet und behoben werden mussten. Die Begründung zur eigenen Instandhaltung lag darin, dass Instandhaltung wesentlich in das Betriebsgeschehen eingreift. Anlagen müssen dazu je nach Instandhaltungsaufwand zeitweise und in Teilen stillgelegt und Fahrzeuge durch den Aufenthalt in Werkstätten dem Betrieb entzogen werden. Hinzu kommt, dass die Gewährleistung der Betriebssicherheit von Beginn an ein übergeordnetes Ziel des Eisenbahnbetriebes war und von den Eisenbahnunternehmen als nicht delegierbar angesehen wurde. Dies wurde durch die Verstaatlichung der Bahnen manifestiert, da die Betriebssicherheit aber auch der reibungslose Betriebsablauf zu hoheitlichen Aufgaben wurden, die nur innerhalb der staatlichen Organe abgewickelt werden konnten.

Fahrzeuginstandhaltung und Instandhaltung der Infrastruktur (Bahnhöfe, Rangieranlagen, Gleise Weichen, Brücken und Signalanlagen) wurden innerhalb der Bahnen in unterschiedlichen Organisationseinheiten und nach unterschiedlichen Ablauforganisationen ausgeführt. In der Deutschen Bundesbahn lag die Verantwortung für die Infrastruktur im Bereich Betrieb, während die Instandhaltung der Fahrzeuge vom Betriebsmaschinendienst verantwortet wurde. (siehe Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn) Für die Fahrzeuginstandhaltung erwies es sich sehr früh als zweckmäßig für die z.T. recht umfangreichen Ausbesserungen besondere bahneigene Werke einzurichten. Dies hing auch damit zusammen, dass die damals fast ausschließlich eingesetzte Technologie der Dampflokomotive hohen Betriebs-, Überwachungs- und Instandhaltungsaufwand erforderte. Die ursprünglich wie handwerkliche Kleinbetriebe organisierten Werkstätten wuchsen mit der Vergrößerung des Fahrzeugparkes zu großen Werkbetrieben (mit bis zu mehreren Tausend Mitarbeitern).

Historische Entwicklung

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1920 erschien die bei der preußischen Länderbahn erstellte „Denkschrift für die Neuordnung des Werkstättenwesens“. Da im gleichen Jahr auch die Länderbahnen in das Eigentum des Deutschen Reichs überführt und zur Deutschen Reichsbahn zusammengefasst worden waren, war diese Denkschrift Grundlage für die weitere Entwicklung. Die Ausbesserungswerke wurden nach Fahrzugbauarten gegliedert und Sonderwerkstätten für die zentrale Aufarbeitung von übergreifenden Komponenten (z.B. Bremsen, Federn) eingerichtet. Die Ausbesserungswerke erhielten erweiterte Vollmachten und wurden unter verantwortlicher Leitung eines Werkdirektors möglichst einheitlich in Abteilungen gegliedert. Das Personal war den damaligen Reichsbahndirektionen unterstellt. Die Betriebswerkstätten (Bw (Triebfahrzeuge) und Bww (Wagen)), die für die tägliche Bereitstellung der Fahrzeuge verantwortlich waren, blieben bei den Reichsbahndirektionen.

Im Jahr 1925 wurden in einem weiteren Organisationsschritt die „Geschäftsführende Direktionen für das Werkstättenwesen (GDW)“ eingerichtet, denen von da an direktionsübergreifend die technische und personelle Führung der Ausbesserungswerke oblag.

Das Werkstättenwesen nach 1945

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Nach 1945 führte die in der Bundesrepublik Deutschland verbliebene Deutsche Bundesbahn diese Organisationsstruktur weiter. Es verblieben fünf Geschäftsführende Direktionen für das Werkstättenwesen bei der Deutschen Bundesbahn. Es handelte sich um: GDW Essen, GDW Frankfurt/M, GDW Hamburg, GDW München, GDW Speyer und GDW Stuttgart. (s. Inhaltsverzeichnis der W03 Werkstättenstatistik Geschäftsjahr 1951).

Im Werkstättenwesen war man sehr früh bemüht, rationelle Arbeitsverfahren anzuwenden und die Kosten für die Ausbesserung zu überwachen und zu steuern. Der Werkstättenbereich stellte in der Deutschen Bundesbahn eine Ausnahme dar, da die Rechnungslegung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätze erfolgte, während den anderen Organisationseinheiten der Bahn die bei Behörden übliche Kameralistik dem Rechnungswesen zugrunde lag.

Noch während des Wiederaufbaus der deutschen Bundesbahn wurde zur effizienteren Steuerung der Arbeiten in den Werken die „Zentralstelle für Betriebswirtschaft im Werkstättenwesen ZBW“ mit folgenden Hauptaufgaben gegründet:

  • Herbeiführung eines weitgehenden Erfahrungsaustauschs zwischen den Werken
  • Vergleich der Ausbesserungskosten
  • Durchführung von Arbeitsablaufanalysen und Durchführung einheitlicher Rationalisierungsmaßnahmen
  • Überwachung und Senkung des Sachaufwandes

Die ZBW wurde sachlich der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn unmittelbar unterstellt und personell dem Bundesbahnsozialamt angegliedert und hatte im Rahmen ihrer Aufgaben Weisungsbefugnis gegenüber den GDWen und Bundesbahn-Direktionen. Mit dem Fortschreiten des Strukturwandels in der Zugförderung (Umstellung von Dampf- auf elektrische und Dieseltraktion) wuchsen die überbezirklichen Aufgaben und so wurden die Aufgaben von ZBW und der GDWen zum 1. Januar 1965 an die „Zentralstelle für den Werkstättendienst (ZW)“ übertragen.

Die ZW hatte folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Betriebsführung in den Ausbesserungswerken
  • Überwachung und Vergleich und Steuerung der Fertigungskosten
  • Arbeitsanalysen und Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen
  • Einheitliche Grundsätze der Abrechnung und Vergleich der Ergebnisse der einzelnen Werke
  • Einheitliche Ausrichtung von Werkbetrieb und Fertigung
  • Planung und Entwicklung der Werkstättenanlagen
  • Mitwirkung bei der Festsetzung des Personal- und Sachaufwandes
  • Rechtsangelegenheiten des Werkstättendienstes

Sitz der ZW war zunächst Frankfurt/M, ab Juli 1973 Mainz.

Mit Wirksamwerden von Rationalisierungsmaßnahmen und dem zunehmenden Einsatz modernerer Fahrzeuge sank die Zahl der Ausbesserungswerke in der Zeit von 1950 bis 1985 von 60 auf 30 Werke. Die Zahl der Betriebswerke fiel von 325 (1960) auf 143 (1984). Die Beschäftigtenzahl in Ausbesserungs- und Betriebswerken nahm von 56 993 (1960) auf 29 250 (1984) ab. Die Zahl der Mitarbeiter in der ZW betrug im Schnitt 150 Personen.

Die ZW bestand bis zur Überführung des Fachbereichs Werke in die Zentrale der Deutschen Bundesbahn (1.Januar 1985). 1993 wurden die Organisationseinheiten der Deutschen Bundesbahn aufgelöst und in die Organisationsstruktur der DB AG eingegliedert. Die Instandhaltung und die Werke wurden ihrem Aufgabenspektrum entsprechend den Teilgesellschaften Fernverkehr, Nahverkehr und Güterverkehr zugeordnet.

  • Der Fahrzeugunterhaltungsdienst der Deutschen Bundesbahn, Bände I bis III, Georg Siemens Verlagsbuchhandlung, Berlin und Bielefeld 1968.
  • W 03 Werkstatistik der Deutschen Bundesbahn, 1951.
  • Michael Dehm: Der Weg des Werkstättenwesens der Deutschen Bundesbahn. Sonderdruck aus „Jahrbuch des Eisenbahnwesens“, Folge 20, 1969.
  • Herman Wolters und Hans-Georg Pergande: Der Werkstättendienst der Deutschen Bundesbahn. In: Eisenbahntechnische Rundschau 34 (1985), Heft 12 (Dezember).