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Karl Steinig (* 1892/93 Schlesien, Deutsches Reich; † 16. Mai 1972 in Münster) war ein deutscher Sprachheilpädagoge. Er prägte durch seine lentende Funktion 1948–1958 die Sprachheilfürsorge im Landschaftsverband Westfalen/Lippe nachhaltig.

Im Jahr 1935 übernahm er als Direktor die Leitung der Taubstummen-Anstalt Langenhorst. 1948 wurde ihm der Aufbau der Sprachheilfürsorge im Landschaftsverband Westfalen/Lippe übertragen. Seine Tätigkeit im Bereich der Sprachheilfürsorge führte ferner erst zu einer Arbeitsgemeinschaft und später dann zur Gründung der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik. 1958 ging er in den Ruhestand. Sein Konzept der Sprachkrankenfürsorge beeinflusste unter anderem das 1962 in Kraft getretene Bundessozialhilfegesetz.[1]

Für seine Leistungen erhielt er das Bundesverdienstkreuz l. Klasse. Daneben war er Ehrenvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik.[1]

-Gegner Sprachheilschule

-galt als teilweise umstritten

Abgekürzt: K. H. STEINIG; K. Steinig

  • H. Lübbert: Dir. i. R. Dr. phil. K. Steinig †. In: Die Sprachheilarbeit. Fachzeitschrift für Sprachgeschädigten- und Schwerhörigenpädagogik.17, Nr. 5 1972, S. 171–172.
  • Volker Maihack: Sprachheilpädagogik und Sprachtherapie. Zur historischen Entwicklung klinisch-therapeutischer Handlungsfelder von Sprachheilpädagogen unter besonderer Berücksichtigung der Zeit von 1945 bis 1990. Dissertation., Dortmund 2001.

Einzelnachweise

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  1. a b H. Lübbert: Dir. i. R. Dr. phil. K. Steinig †. In: Die Sprachheilarbeit. Fachzeitschrift für Sprachgeschädigten- und Schwerhörigenpädagogik. 17, Nr. 5 1972, S. 171–172.