Benutzer:Franz-Helmut Kraus/Bürgerinitiative zur Erhaltung des Thayatals

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Bürgerinitiative zur Erhaltung des Thayatales
(BI Thayatal)
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:BI_Thayatal.jpg
Rechtsform Bürgervereinigung
Gründung Oktober 1984 in 2082 Hardegg, Niederösterreich, Österreich
Gründer Helmut Salek, Franz Kraus
Sitz Hardegg
Zweck Schutz des Thayatals zwischen Vranov und Znojmo

Historie, Aktivitäten und Erfolge der Bürgerinitiative zur Erhaltung des Thayatales

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1984 Die Tschechoslowakei aktualisierte nach jahrelangen Verhandlungen mit Österreich das Projekt Byci skala, der Baubeginn sollte im Jahre 1990 erfolgen. Vorgesehen war neben der energetischen Nutzung der Thaya die Bewässerung von 15.000 ha Agrarflächen im Großraum Znojmo. Als Rechtsgrundlage galt der Grenzgewässervertrag von 1967 - Bundesgesetz Nr. 106 vom 26.3.1970. Die Errichtung der Staustufe auf tschechischem Gebiet, 6 km nordöstlich der Staatsgrenze hätte bei einer Stauhöhe von 43 m eine überstaute Fläche von 512 ha ergeben. Bei einem Speichervolumen von 96 Mio. m3 wäre nach einem Rückstau von 26 km, davon 20 km im gemeinsamen Grenzgebiet, die Stauwurzel am Ortsrand von Hardegg gelegen. Die durch den Schwellbetrieb verursachten erheblichen Schwankungen des Wasserspiegels hätten diesen Bereich in eine Schlammwüste verwandelt. In Aussicht genommen war vorerst eine Jahresenergieerzeugung von 36 GWh. Im Oktober dieses Jahres erfolgte mit den Unterschriften von 6.000 Personen die Gründung der Bürgerinitiative. Entschiedene Proteste der Gemeinde Hardegg und der Initiative veranlassten die Österreichische Bundesregierung ihre Bedenken zu formulieren und den Tschechen zu übermitteln, worauf diese den Baubeginn vorerst um 5 Jahre verschoben.

Erste Seite

Zum gleichen Zeitpunkt wurde vom damaligen Landtagsabgeordneten Dr. Hannes Bauer bei der Niederösterreichischen Landesregierung die Errichtung eines wirkungsvollen Naturschutzgebietes im Thayatal entlang der Staatsgrenze beantragt.

Es sollte jedoch volle 4 Jahre dauern, bis sich die Landesregierung nach zahllosen Interventionen und Protesten durch die Bürgerinitiative, die Stadtgemeinde Hardegg sowie den Niederösterreichischen Naturschutzbund endlich entschließen konnte, auf einen Meinen Teil - der zur Unterschutzstellung beantragten Flächen – Schutzmaßnahmen zu verordnen.


1986 Um den dringenden Erfordernissen zum Schutz des empfindlichen Naturraumes der Thayalandschaft und ihres Umfeldes vor schädlichen bzw. rechtswidrigen Eingriffen zu entsprechen, schuf die Bürgerinitiative im Rahmen der Niederösterreichischen Berg- und Naturwacht ein Überwachungssystem. Eine Gruppe engagierter Personen agierte erfolgreich im Auftrag der Behörden bis zum Jänner 2000 und wurde nach ihrer Auflösung durch die Nationalparkwache ersetzt.


1988 Am 12. Juli wurde das Naturschutzgebiet Thayatal I (ca. 365 ha) - rechtskräftig ab 18. Jänner 1989 - mit Beschluss der Landesregierung verordnet. Die Gemeinde Hardegg, die Bürgerinitiative, 15 der 17 betroffenen Grundeigentümer sowie 3.800 Gemeinde- und Landesbürger stimmten mittels schriftlicher Stellungnahmen der Naturschutzverordnung zu. Zwei Stellungnahmen waren ablehnend. Nach Abschluss dieses Naturschutzverfahrens beschloss die Generalversammlung der Bürgerinitiative am 29. Juli die Erweiterung des nunmehr bestehenden Naturschutzgebietes um 4 km Flussstrecke sowie der thayabegleitenden Hangwälder durchzusetzen.

Der entsprechende Antrag an die Niederösterreichische Landesregierung wurde von unseren Beratern Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. K. Zukrigl und Univ. Prof. Dipl. Ing. H. Schacht wissenschaftlich begründet und von Helmut Salek eingebracht.

Die bisherige Leitung der Initiative wurde ohne Gegenstimme in ihrer Funktion bestätigt und ermächtigt Kontakte mit den tschechischen Behörden aufzunehmen, um grenzübergreifend vergleichbare Naturschutzmaßnahmen zu erreichen.


1989 Nach umfangreichem Briefwechsel mit dem Vorsitzenden des Südmährischen Kreisnationalausschusses und intensiven Gesprächen mit Vertretern der zuständigen Fachabteilungen, wurde eine einvernehmliche Vorgangsweise mit den Tschechen vereinbart und diese begannen mit der Planung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes zwischen Vranov und Znojmo. Mitglieder des bilateralen Verhandlungsteams waren die Herren Dir. Dipl. Ing. Jaroslav Krejci, Dir. Dipl. Ing. Thomas Rothröckl, Dir.Stv. Dipl. Ing. Martin Skorpik, Dipl. Ing. Vlastimil Janku, Univ. Prof. Dr. Werner Katzmann, Franz Kraus, Helmut Salek und für Organisation, Schriftführung und Übersetzung die Damen Helena Hrubcova und Caroline Simettinger. Anfang 1989 wurde auf österreichischer Seite die Diskussion über eine Studie betreffend die Verbesserung des Wasserhaushaltes im nördlichen Weinviertel, Pulkautal und Laaer Becken nach dem Verfasser kurz "Redl Studie" genannt, eröffnet.

Da die Ableitung derartiger Wassermassen in Verbindung mit dem jahrelangen Betrieb von Baustellen im Zentrum eines Naturschutzgebietes rechtlich unzulässig und ökologisch verheerend wäre, lehnte die davon betroffene Stadtgemeinde Hardegg und die Bürgerinitiative dieses Vorhaben auf das Entschiedenste ab.


1990 Im Februar entschieden die Tschechen auf ihrer Seite ein durchgehendes Naturschutzgebiet, entlang der Thaya, im optimalen Ausmaß von ca. 1.530 ha festzulegen. Gleichzeitig begannen Gespräche um der völlig geänderten Situation nach Öffnung der Staatsgrenze gerecht zu werden. Die Tschechen schlugen die Prüfung eines bilateralen Nationalparkprojektes vor. Die Bürgerinitiative erklärte sich zur Zusammenarbeit bereit. Die Niederösterreichische Landesregierung beauftragte das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (Projekt Schwarzstorch - Leitung Univ. Prof. Dr. W. Katzmann) mit einer genauen Untersuchung und Bewertung des Gebietes im Hinblick auf dessen Eignung für dieses Vorhaben. Der Befund war positiv.

Die Bürgerinitiative versuchte die Erweiterung des Naturschutzgebietes Thayatal I voranzutreiben, engagierte sich bei Vorarbeiten für den Nationalpark und wendete sich verstärkt der nicht unproblematischen Akzeptanzsituation im Projektgebiet zu. Dabei wurden wir in sehr anerkennenswerter Weise sowohl von Forstdirektor Ing. R. Führer namens des Stiftes Lilienfeld (Naturschutzantrag für den Kirchenwald) wie vom Vorstand des Niederösterreichischen Naturschutzbundes - Präs. K. Fritscher und Ing. H. Kinn1 - (Naturschutzantrag für das Fugnitzgebiet) massiv unterstützt. Für ihr erfolgreiches Wirken wurde der Initiative durch ein wissenschaftliches Gremium der Naturschutzpreis des Österreichischen Naturschutzbundes verliehen. Sie erhielt außerdem von Frau Bundesministerin Dr. Flemming den Förderungspreis - The Conservation Awards - für die beste Natur- und Umweltschutzinitiative von insgesamt 123 eingereichten Projekten.

In der Folge bewertete eine internationale Jury in Amsterdam die Errichtung der grenzübergreifenden Naturschutzgebiete und die bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorarbeiten für den bilateralen Nationalpark Thayatal als bedeutende Maßnahmen zur Bewahrung einer äußerst gefährdeten europäischen Naturlandschaft. Für diese herausragende Leistung erhielt die Bürgerinitiative den "European Conservation Awards" Förderungspreis der Ford Motor Corporation zuerkannt.


1991 Am 1. Mai verordnete die Tschechische Regierung den Nationalpark Thayatal (Narodni Park Podyji) im Ausmaß von ca. 6.300 ha und bezog die gesamte Flussstrecke der Thaya zwischen Vranov und Znojmo mit ein. Diese Entscheidung bedeutete auch das endgültige Aus für Byci skala.

Am 1. Oktober beschloss die Niederösterreichische Landesregierung nach pausenloser öffentlicher Kritik wegen der inakzeptablen Verzögerung beim Verfahren zur Erweiterung des Naturschutzgebietes Thayatal I das Naturschutzgebiet Thayatal I1 (ca. 410 ha) - rechtskräftig ab 10. April 1992. Die Verordnung wurde unaufschiebbar, nachdem unmittelbar zuvor einige Grundeigentümer aus Protest gegen die Naturschutzmaßnahmen umfangreiche Baumschlägerungen im Gebiet des geplanten Nationalparks vornahmen. In diesem Zusammenhang ist das entschlossene Einschreiten von Naturschutzlandesrat Ewald Wagner besonders hervorzuheben.

Die Bürgerinitiative nahm diese emotional begründeten naturschädigenden Eingriffe zum Anlass ihre Informationstätigkeit zu intensivieren und führte gleichzeitig eine schriftliche Bürgerbefragung zum Thema Nationalpark Thayatal durch. Das überraschende Ergebnis in der allein von diesem Projekt betroffenen Gemeinde Hardegg:

920 für, 222 gegen eine Beteiligung am tschechischen Nationalpark. Darüber hinaus gaben weitere 3.500 Personen schriftliche Stellungnahmen für eine Nationalparkbeteiligung ab und bestätigten bzw. bevollmächtigten erneut Franz Kraus und Helmut Salek mit der Leitung der Bürgerinitiative.


1992 Im März legte die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal (Projektleiter Dir. Dr. R. Christian) den Endbericht einer Studie über die Machbarkeit eines Nationalparks Thayatal der Öffentlichkeit vor. Die im Auftrag des Landes Niederösterreich und des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie erstellte Studie weist nach, dass europaweit bisher kein Park mit vergleichbaren, naturräumlichen Eigenschaften existiert und die Schutzwürdigkeit Gebietes auch in Form eines Nationalparks eindeutig gegeben wäre. Abgesehen von der ablehnenden Haltung zweier Forstbetriebe, also eine hervorragende Ausgangssituation für die Realisierung des Projektes.

Am 3. April befasste sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hardegg mit dem Nationalparkthema und sprach sich aufgrund des dokumentierten Willens einer deutlichen Mehrheit der Gemeindebewohner sowie der tschechischen Vorleistungen und der wissenschaftlichen Befunde für die Errichtung eines grenzübergreifenden Nationalparks Thayatal nach den Kriterien der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) aus. Außerdem wurde eine Wasserentnahme (Thayaüberleitung) aus den Schutzgebieten strikt abgelehnt.

1993 Nachdem die Akzeptanzfrage eindeutig positiv geklärt war und sich alle damit befassten politischen Entscheidungsträger für die Schaffung eines bilateralen Nationalparks Thayatal ausgesprochen hatten, erschien der von Landeshauptmann Dr. Pröll vorgegebene Zeitrahmen für die Realisierung des Projektes bis zum Jahre 1994 verbindlich. Um die Angelegenheit zu beschleunigen und den Park möglichst im Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung zu errichten (Vorgabe Dr. Pröll) beschloss die Leitung der Bürgerinitiative entsprechende Vorschläge vorzubereiten.

Auf Basis der Erhebungen und Planungsarbeiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung Abt. I113 (Naturschutz), des Bundesinstitutes für Gesundheitswesen, der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal (NP Planung) sowie des Umweltbundesamtes, gelang es einen beschlussreifen Gesetzestext mit der planlichen Darstellung des Nationalparks, inklusive dessen Infrastruktur, zu erarbeiten. Die Vorschläge sind auf den tschechischen Nationalpark abgestimmt, entsprechen den Vorgaben der IUCN, sind sozial verträglich und stellen eine erweiterungswürdige Minimalvariante im Ausmaß von ca. 1.470 - 1.490 ha dar.


1995 Um der Lethargie der Niederösterreichischen Landesregierung entgegen zu wirken, befasste die Bürgerinitiative den neu gewählten Hardegger Gemeinderat mit ihren konkreten Vorschlägen und dieser beschloss, unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kellner, am 17. August einstimmig und vollinhaltlich den vorgelegten Entwurf für den bilateralen Park. Bereits am 21. August übermittelte die Stadtgemeinde Hardegg diesen Entwurf mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und Unterstützung an die nachstehenden Persönlichkeiten.

BM Dr. Martin Bartenstein

LH Dr. Erwin Pröll

LH Stv. Ernst Höger

LR Franz Blochberger

LR Ewald Wagner

LAbg. Gerhard Böhm - Club ÖVP

LAbg. Dr. Hannes Bauer - Club SPÖ

LAbg. Bernhard Gratzer - Club FPÖ und

LAbg. Ing. Gerold Dautzenberg - LIF

Am 14. Dezember entschied der Niederösterreichische Landtag für alle - in diesem Bundesland - zukünftig möglichen Nationalparks über ein Rahmengesetz (NÖ Nationalparkgesetz). Der Landtag übertrug damit die Kompetenz, solche Schutzgebiete am Verordnungswege einzurichten, an die Landesregierung. In diesem Zusammenhang erklärte die Bürgerinitiative in Übereinstimmung mit der Gemeinde Hardegg keine Regelung zu akzeptieren, die naturschutzfernen Institutionen bei der Errichtung und beim Betrieb des Nationalparks Gestaltungsrechte einräumt. Bei der Sicherung örtlicher, wie regionaler Interessen muss Fremdbestimmung vermieden werden.


1996 Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung einer Krisenregion ist das Vorhandensein einer "regionalen Vision". Diese bildet die Grundlage für die breite Beteiligung der Bevölkerung sowie der Aktions- und Handlungsträger. Der grenzübergreifende Nationalpark Thayatal ist aufgrund des unermüdlichen Einsatzes der Bürgerinitiative, der Gemeinde sowie beachtlicher Vorleistungen einiger Personen und Institutionen längst diese Vision geworden.

Die Grenzregion braucht ökonomisch nicht die aggressive Lösung mit totaler Landwirtschaft, künstlicher Bewässerung und Großbetrieben, sondern eine sanfte Entwicklungsstrategie: Nur über die Erhaltung der Vielfalt und der Dörfer mit ihrer Kultur sowie der Schaffung von Einkommensalternativen, vorwiegend in der Landschaftspflege und im Qualitätstourismus führt der Weg in eine bessere Zukunft. Dabei stehen Qualität, Spezialisierung und Kooperation, Regionalisierung und die Hinwendung zur Natur im Vordergrund der Überlegungen. Dass diese Entwicklung ohne das Leitprojekt des Nationalparks möglich wäre, darf bezweifelt werden. Bis November folgten nach Hardegg die Gemeinden Retz, Pulkau, Retzbach, Zellerndorf, Schrattental, Raabs/Thaya, Geras, Langau, Weitersfeld, Mailberg, Haugsdorf, Pernersdorf, Seefeld-Kadolz und Drosendorf-Zissersdorf unserer Argumentation und forderten nach jeweils entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen die Niederösterreichische Landesregierung auf, den Nationalpark Thayatal, der für die gesamte Ökoregion ,,Retzer Land" und das angrenzende Wald- und Weinviertel von enormer Bedeutung ist, nach den Kriterien der IUCN, unter weitgehender Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Grundeigentümer und Sicherstellung der Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung, zu verordnen.

Nie zuvor gab es bei einem Vorhaben dieser Art ein solches Maß an Engagement und Zustimmung.

1997 Am 26. Oktober gab das Land Niederösterreich durch die Unterzeichnung eines 15a B-VG Vertrages mit dem Bund den Startschuss für die Errichtung des österreichischen Teils eines Nationalparks Thayatal. Festgelegt wurde eine sogenannte Ausgangsvariante im Ausmaß von 1.330 ha. Eine Erweiterung der Nationalparkfläche auf 1.700 ha ist lt. Bundesgesetz vorgesehen. Das Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung wurde für den 1. Jänner 2000 bestimmt.

Wesentliche im Nationalparkgesetz festgelegten Ziele sind, dass

+ besonders eindrucksvolle und formenreiche Landschaftsbereiche in ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit und Schönheit sowie die Funktionalität und die Artenvielfalt der Ökosysteme erhalten und gefördert werden,

+ im Nationalparkgebiet eine vom Menschen weitgehend unbeeinflusste Dynamik der Ökosysteme ermöglicht wird,

+ die für dieses Gebiet repräsentative Tier- und Pflanzenwelt, einschließlich ihrer Lebensräume und die vorhandenen historisch bedeutsamen Objekte und Landschaftsteile bewahrt werden,

+ den Besuchern des Nationalparks ein eindrucksvolles Naturerlebnis ermöglicht wird und der Nationalpark der Bildung und Forschung dient. Bereits in der Planungsphase hatten Bürgerinitiative und Gemeinde immer wieder darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Abgrenzung und damit die Fläche des Nationalparks auf der Grundlage von 1.330 ha weder den naturräumlich-ökologischen, ästhetischen oder verwaltungs- bzw. überwachungstechnischen Erfordernissen entspricht.

Für präzis geplante, exakt begründete Alternativvorschläge und in Anerkennung der Bemühungen in der Bevölkerung das Verständnis für die heimische Natur zu wecken und zu vertiefen, verliehen am 4. November Landeshauptmann Dr. Pröll und Landesrat Wagner der Bürgerinitiative zwar den Josef Schöffel-Preis, eine Lösung der Abgrenzungsproblematik konnte, unter der allerdings rechtlich unwesentlichen Begründung "Es fehle das Einverständnis zweier Forstbetriebe", nicht erreicht werden.


1998 Am 26. Juni bestellte Landeshauptmann Dr. Pröll, im Einvernehmen mit Bundesminister Dr. Bartenstein, Dipl. Ing. Robert Brunner zum Geschäftsführer der Nationalpark Thaytal Ges.m.b.H.


2000 Am 1. Jänner tritt die Verordnung zum Nationalpark Thayatal in Kraft.


Helmut Salek, Franz Kraus

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Kategorie:Bürgerinitiative

  1. Startschuss für den NP Thayatal. NATUR & Land 83. JG. - HEFT 6 - 1997, abgerufen am 23. Januar 2021.
  2. Robert Brunner: Von der toten Grenze zum grenzüberschreitenden Naturschutz. Wissenschaftliche Mitteilungen Niederösterr. Landesmuseum 21 9-18 St. Pölten 2010, abgerufen am 23. Januar 2021.
  3. Bürgerinitiative zur Erhaltung des Thayatales erhält Ehrung vom Narodni Park Podyji. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  4. Chronik | Nationalpark Thayatal. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  5. 20 Jahre Nationalpark Thayatal - Aktuelles | Nationalpark Thayatal. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  6. Bartenstein unterzeichnet am Sonntag Vertrag für Nationalpark Thayatal. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  7. Peter Haßlacher (Oesterreichischer Alpenverein) Reinhard Dayer (Naturfreunde Österreich) Eberhard Stüber (Österreichischer Naturschutzbund) Gerhard Heilingbrunner (Umweltdachverband) Michael Proschek-Hauptmann (Umweltdachverband) Sylvia Steinbauer (Umweltdachverband): Die Zukunft der Nationalparke in Österreich. In: Publikation. Umweltdachverband, 18. Juni 2009, abgerufen am 23. Januar 2021.