Benutzer:Hans Obermaier/Politikerhaftung

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Ich möchte gerne einen Artikel zur Politikerhaftung verfassen. Bitte schreibt einfach hier unten rein, wenn ihr daran interessiert seid oder mithelfen wollt, das ist mein Entwurf:

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Rechtslage A, CH

Vergleich zu anderen Haftungen: Managerhaftung, Vertreterhaftung, Zivilrechtliche Haftung

Kann ein Politiker eine Haftung des Staats gegenüber einem Dritten auslösen?


Politikerhaftung

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Politikerhaftung bezeichnet die Haftbarkeit eines Politikers für einen infolge dessen Handeln entstandenen Schadens. Problematisch an dem Begriff ist die Unschärfe der Personengruppe "Politiker" einerseits und andererseits, dass Haftungsfragen stark vom Personenstatus und der Tätigkeitsbezogenheit abhängig sind. In Deutschland gibt es im Allgemeinen keine Haftbarkeit eines Politikers für Auswirkungen, die infolge seines Handelns entstanden. "Politiker" können jedoch privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich schadenersatzverantwortlich werden.

In der Schweiz ...

In Österreich ...

-INHALTSVERZEICHNIS-

Denkbare Haftungsrichtungen

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Politiker - Dritter

Politiker - Staat

Politiker - Staat - Dritter

Politiker = Staat - Dritter würde ich aber vorerst nicht in Augenschein nehmen

Politikerhaftung in Deutschland

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Antwort der Bundesregierung auf eine Petition https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_12/_06/Petition_68847.abschlussbegruendungpdf.pdf


Denkbar sind danach allgemein folgende Rechtskonstrukte:

Amtshaftung § 839 BGB iVm Artikel 34 GG

Straftatbestand "Amts- und Haushaltsuntreue" § 266 Absatz 2 StGB i. V. mit § 263 Absatz 3 StGB besonders schwerer Fall § 263 Absatz 3 StGB

Disziplinarrecht Schuldhafte Verletzung obliegender Pflicht Dienstvergehen nach § 77 Absatz 1 Satz 1 BBG, § 47 Absatz 1 Satz 1 BeamtStG

Zivilrecht Haftung § 826 BGB Untreue § 266 BGB Schadenersatz § 823 Absatz 2 BGB

Beamtenrecht Bundesbeamte Schadenersatz § 75 BBG Landesbeamte Schadenersatz § 48 BeamtStG

Indemnität von MdB und MdL steht deren Haftung entgegen

Wer ist alles Politiker?

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NACH CORNILS

- Amtsträger mit politischer Funktion

- Personenstatusbezogenen und/oder tätigkeitsbezogene Haftbarkeit

- Abgeordnete (evtl. (??) Beamtenstatus ruht während der Abgeordnetentätigkeit)

- Minister und Staatssekretäre als XYZ

- Politische Beamte im haftungsrechtlichen Sinn sind vor dem Gesetz einfach unterschiedslos alle Beamte = Ministeriumsmitarbeiter und Bürgermeister

- Kommunale Amtsträger sind Bürgermeister (mit Beamtenverhältnis) und Gemeinderatsmitglieder (ohne Beamtenverhältnis).

Außenhaftung des Politikers gegenüber Dritten

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- für Abgeordnete: Art. 34 Satz 1 GG Haftungsbefreiung in Ausübung öffentlichen Amtes=keine deliktische Eigenhaftung, Indemnität=auch nichts zivilrechtliches -> nein

- für Regierungsmitglieder: bei amtlichem Handeln privative Haftungsüberleitung auf Körperschaft=keine Eigenhaftung. Maximal §823BGB allgemeine Deliktshaftung bei zB unwirksamen privatrechtlichen Vertragsschluss, allerdings: Identifizierung persönlicher Verantwortung schwierig und noch nie versucht worden.

- für politische Beamte: öff-rechtlich: Art 34 S 1 GG -> nein. Privatrechtlich: Amtspflichten nicht verletzt, sofern auf Anweisung und evtl Remonstrationsobliegenheit. Fahrlässiges Verhalten kann zur Freistellung führen.

- für kommunale Beamte: öff-recht schuldbefreiende Haftungsüberleitung des art34s1gg -> keine Eigenhaftung. Priv-rechtl: Bürgermeister kann anders als Gemeinderatsmitglied §839 BGB für bei von ihm abgeschlossenen Verträgen neben der von ihm vertretenen Gemeinde in Anspruch genommen werden.

Innenregress der Körperschaft gegenüber dem Politiker

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Innenregress erklären

- Parlamentarier mit Indemnität und ohne gesetzliche Grundlage

- Regierungsmitglieder ohne gesetzliche Grundlage

- (Politische) Beamte, auch Bürgermeister: Schadenersatz 48BeamtStG, 75BBG. Innenregress art34s2GG nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Geltendmachung des Anspruchs kann fürsorgepflichtwidrig sein und deswegen unterlassen werden müssen. (88)

- Gemeinderatsmitglieder in den meisten Bundesländern ohne gesetzliche Grundlage.

Innenhaftung des Politikers gegenüber dem Staat

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Innenhaftung erklären

- Parlamentsabgeordnete und Regierungsmitglieder ohne gesetzliche Grundlage, da ihr Beamtenstatus während der Ausübung ihres Amtes ruht.

- Politische Beamte (auch Bürgermeister) tragen 63 I BBG, 36 I BeamtStG für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen persönliche Verantwortung und sind dafür haftbar.

- Gemeinderatsmitglieder nur in NRW und Niedersachsen mit gesetzlicher Grundlage

Politikerhaftung in Österreich

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Was sind Politiker? -> Demokratisch legitimierte und Standespolitiker

Amtshaftungsgesetz, Organhaftungsgesetz

Außerhalb dessen keine Haftung oder normale Haftung, also auch Zugriff auf Vertreter=Politiker (?)

Politikerhaftung in der Schweiz

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Was sind Politiker?

Haftung nach Ebenen gegliedert

Beamter macht "unmittelbare Schädigung des Bundes durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung der Dienstpflicht" art8VGBeamter macht "in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit Dritten widerrechtlich [Schaden] zufügt" art3abs1VG dann Rückgriff des Bundes auf Beamten nach Schadenersatzleistung des Bundes ggü Drittem (s.152 noch lesen)

Kantonale Ebene

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ja; Details später

Vorrausetzungen

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Petitionen, Motionen, Fälle

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https://www.openpetition.de/petition/blog/strafrecht-persoenliche-haftung-fuer-fehlentscheidungen-der-politiker-im-hinblick-auf-steuerverschwe/0

Motion "Steuergeldverschwendung unter Strafe stellen. Politiker in die Haftung nehmen" 2016 Schweiz und Stellungnahme vom 18.3.2016

Ehemaliger Finanzminister Rhein-Land Pfalz' für Untreue im Gefängnis LG Koblenz Az.: 2050 Js 37425/10 https://www.focus.de/finanzen/news/nuerburgring-prozess-ex-finanzminister-deubel-zu-dreieinhalb-jahren-haft-verurteilt_id_3779397.html https://rp-online.de/politik/deutschland/fall-ingolf-deubel-sollten-politiker-fuer-verschwendung-in-haft-gehen-muessen_aid-18813141 https://www.motor-kritik.de/sites/default/files/Im_Namen_des_Volkes.pdf

Andreas Scheuer (?)

NEOS https://www.diepresse.com/1564068/fehler-sind-erlaubt-juristen-gegen-politikerhaftung https://www.tt.com/artikel/16040906/neos-erneuern-ruf-nach-politikerhaftung MiT CDU Südbaden https://www.wochenblatt.net/heute/nachrichten/article/mittelstaendler-fordern-persoenliche-haftung-der-politiker-zu-corona-entscheidungen/ FDP Niederrhein https://www.wiwo.de/politik/deutschland/neue-anreize-wir-brauchen-eine-haftpflicht-fuer-politiker/24447280.html

Wolfgang Kubicki FDP

Wolfgang Schulhoff Ökonom

Staatshaftungsrecht

Haftung kommunaler Mandatsträger

Amtshaftung

Matthias Cornils: "Politikerhaftung" in Deutschland. [1]

Ulrich Battis: Ministerhaftung. [2]


NOTIZZETTEL

https://www.achgut.com/artikel/bessere_demokratie_wagen_her_mit_der_politikerhaftung https://www.openpetition.de/petition/blog/strafrecht-persoenliche-haftung-fuer-fehlentscheidungen-der-politiker-im-hinblick-auf-steuerverschwe/0

Marktsystem und Information: "Konstitutionelle Unwissenheit" als Quelle von "Ordnung". Kunz, Harald. Tübingen: Mohr Verlag, 1985. /QC 020 K96 2. Obergeschoss

https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/ITA_Sachverstaendige_Politikberatung.pdf

Einzelnachweise

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  1. Matthias Cornils: "Politkerhaftung" in Deutschland. In: Helmut Koziol (Hrsg.): Politikerhaftung. The Liabilities of Politicians. 1. Auflage. Jan Sramek Verlag KG, Wien 2020, ISBN 978-3-7097-0242-0, S. 69–107.
  2. Ulrich Battis: Ministerhaftung. In: Joachim Schulz (Hrsg.): Festschrift für Günter Bemmann. 1. Auflage. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1997, ISBN 978-3-7890-5160-9, S. 9.