Benutzer:HeinrichStuerzl/Görzhausen Deutschordensgrenzsteine

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Deutschordensgrenzsteine im ehemaligen Ordenswald am Hof Görzhausen

Karte der ehemaligen Gemarkungsgrenze Görzhausen mit den noch erhaltenen Deutschordensgrenzsteinen

Beschreibung von 20 historischen Grenzsteinen der ehemaligen Niederlassung des Deutschen Ordens in Marburg an der ehemaligen Gemarkungsgrenze von Görzhausen. Die heute noch erhaltenen Grenzsteine befinden sich alle im Wald südlich und östlich des früheren Gutshofs. Dort ist aus der historischen Grenze die heutige Gemarkungsgrenze zwischen Michelbach (Flur 10) und Marbach (Flur 2) geworden. An den Feldern und Wiesen sind keine Grenzsteine mehr auffindbar.

Die Grenzsteine sind im Gegenuhrzeigersinn fortlaufend nummeriert, beginnend im Süden an der Straße L 3092 (Marburg – Caldern). Im ersten Abschnitt südlich des Gutshofs verläuft die Grenze von Westen nach Osten (Grenzsteine Nr. 3 bis 17) bis zur großen Wegkreuzung nahe des im Bau befindlichen Hochbehälters W 020. Ab hier knickt die Grenze nach Norden ab und verläuft entlang der Weinstraße, wobei in diesem Abschnitt 2 keine Deutschordensgrenzsteine mehr auffindbar sind (Grenzsteine Nr. 18 bis 29 fehlen). Nördlich der nächsten Wegkreuzung finden sich im Abschnitt 3 noch fünf weitere Deutschordensgrenzsteine (Grenzsteine Nr. 30 bis 34+). Im folgenden Abschnitt 4 befindet sich im Norden der Gemarkungsgrenze von Görzhausen an den Poppertswiesen noch ein einzelner Deutschordensgrenzstein ohne Nummer.

Neun dieser 20 Deutschordensgrenzsteine tragen die Jahreszahl 1737, die übrigen keine Jahreszahl und sind vermutlich jünger. Nur zwei der 20 Grenzsteine sind offiziell als Kulturdenkmale geschützt. Grenzstein Nr. 3 gehört zur Liste der Kulturdenkmäler in Marbach und Grenzstein Nr. 30 zur Liste der Kulturdenkmäler in Michelbach. Sie stehen wohl beispielhaft für alle übrigen und es ist anzunehmen, dass sämtliche Deutschordensgrenzsteine als Zeugnisse für den früheren Grundbesitz des Deutschen Ordens in Marburg unter Denkmalschutz stehen. Ihr Erhaltungszustand ist sehr unterschiedlich. Während einige Grenzsteine noch aufrecht stehen und ihre Inschriften noch gut lesbar sind, sind mehrere in einem sehr schlechten Zustand. Sie liegen auf dem Waldboden, meist abgebrochen, manche kaum noch lesbar.

Abschnitt 1: Südlich des Gutshofs von Westen nach Osten (Grenzsteine Nr. 3 bis 17)

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Grenzverlauf südlich des Gutshofs von Westen nach Osten vom Grenzstein Nr. 3 an der alten geteerten Straße nach Michelbach bis zum Grenzstein Nr. 17 an der großen Wegkreuzung nahe des im Bau befindlichen Hochbehälters W 020. Diese Reihe ist vollständig bis auf Grenzstein Nr. 4, der vermutlich beim Ausbau der Straße verloren ging. Die Grenzsteine Nr. 1 und 2 waren nicht auffindbar. Grenzstein Nr. 3 befindet sich westlich der Teerstraße und ist ein kleiner oben abgerundeter Rotsandstein ohne Jahreszahl mit dem Deutschordenskreuz auf einer Seite und einem M und 3 auf der anderen Breitseite. Er unterscheidet sich von den nachfolgenden Steinen. Die Grenzsteine Nr. 5 bis 9 sind von gleicher Machart – hochrechteckiger Rotsandstein, oben abgerundet – und enthalten neben dem Deutschordenskreuz, die Buchstaben T O für Teutonicus Ordo (Deutscher Orden) und die Jahreszahl 1737. Die nachfolgenden Grenzsteine Nr. 10 bis 17 zeigen alle keine Jahreszahl und unterscheiden sich teilweise in ihrer Machart. Einzig Grenzstein Nr. 14 ist ein hochrechteckiger oben abgerundeter Rotsandstein.

M 3 (ohne Jahreszahl)

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Abschnitt 2: Östlich des Gutshofs von Süden nach Norden (Grenzsteine Nr. 18 bis 29)

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Ab der großen Wegkreuzung nahe des im Bau befindlichen Hochbehälters W 020 verläuft die Grenze entlang der Weinstraße von Süden nach Norden, wobei bis zur nächsten Wegkreuzung keine Grenzsteine auffindbar sind.

Abschnitt 3: Östlich des Gutshofs von Süden nach Norden (Grenzsteine Nr. 30 bis 34+)

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Ab der Wegkreuzung folgt die Grenze nicht weiter der Weinstraße sondern markiert ein Areal mit dem Flurnamen "Michelbacher Keil". Die Grenze verläuft westlich der Weinstraße bis zu einem markanten Knickpunkt, an dem sie rechtwinklig nach rechts abknickt und bergauf zur Weinstraße zurückführt. An diesem Knickpunkt befindet sich der vorerst letzte Deutschordensgrenzstein. Er zeigt keine Jahreszahl und Nummer sondern nur das Deutschordenskreuz und den Buchstaben M auf zwei Seiten. Er wird hier als 34+ bezeichnet, weil sein Vorgänger der Grenzstein Nr. 34 ist. Die übrigen Grenzsteine (Nr. 30 bis 34) sind hochrechteckige oben abgerundete Rotsandsteine, die neben dem Deutschordenskreuz die Buchstaben T O für Teutonicus Ordo (Deutscher Orden) und die Jahreszahl 1737 aufweisen. Der Grenzstein Nr. 31 war nicht auffindbar.


M 34+ (ohne Nummer und Jahreszahl)

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Abschnitt 4: Östlich des Gutshofs von Süden nach Norden (ein Deutschordensgrenzstein)

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An der Stelle, wo die Grenze wieder auf die Weinstraße kommt, befindet sich ein Dreiherrenstein, wo die Gemarkungen von Michelbach, Marbach und Wehrda zusammenstoßen. Der wahrscheinlich dort einst vorhandene Deutschordensgrenzstein ist nicht mehr auffindbar. Im weiteren Verlauf folgt die Grenze ein kurzes Stück der Weinstraße, wo mehrere Grenzsteine die Gemarkungsgrenze zwischen Michelbach und Wehrda anzeigen, die jedoch keine Deutschordensgrenzsteine sind. An der nächsten Kreuzung führt die Gemarkungsgrenze Görzhausen links hinunter zu dem Wiesengrund mit dem Flurnamen Poppertswiesen. Der Grenzverlauf folgt wohl bald dem jungen Marbergsborn, in dessen Verlauf sich einige namenlose Grenzsteine befinden, die jedoch auch keine Deutschordensgrenzsteine sind. Nur unten am Waldrand an den Poppertswiesen befindet sich ein letzter Deutschordensgrenzstein mit dem Kreuz des Deutschen Ordens, allerdings ohne Jahreszahl und Nummer.

Poppertswiesen (ohne Jahreszahl und Nummer)

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