Benutzer:Inside ID/Artikelentwurf

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Identitätsfeststellung

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Wenn jemand einen neuen Vertrag abschließen möchte - sei es zur Eröffnung eines Kontos, zur Beantragung eines Kredits oder zum Abschluss einer Versicherung - kann der Prozess mitunter recht mühsam sein und auch lange dauern. Formulare müssen ausgefüllt werden, dann musste man sich bei der Post identifizieren lassen und viele Tage später konnte der Vertrag erst abgeschlossen werden. Sowohl agile FinTechs als auch die Deutsche Post haben sich dieser Thematik angenommen. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Verordnungen und Gesetze wurden in den letzten Jahren Lösungen entwickelt, die diesen Prozess digitalisieren. Die Online-Identifikation bietet mittlerweile mehrere Firmen an. Als erster Anbieter in Europa bietet die Münchner Firma IDnow den kompletten Vertragsabschluss in digitaler Form an und das auch noch via Smartphone. Der gesamte Prozess besteht aus zwei Abläufen: 1. Video-Identifizierung, 2. Qualifizierte Elektronische Signatur.


Video-Identifizierung

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Bei der Video-Identifikation oder Video-Legitimation handelt es sich um eine moderne Möglichkeit zur Online-Identifikation von Personen. Die Video-Identifizierung wurde 2014 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offiziell als Verfahren zur rechtskonformen Fernidentifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zugelassen. Vereinfacht betrachtet handelt es sich dabei um die Digitalisierung des POSTIDENT-Verfahrens. Unabhänging von Öffnungszeiten und Filialen können sich Kunden von Banken, Kreditanbietern, Versicherungen und co. mit der entsprechenden Software online bequem von zu Hause oder mobil identifizieren lassen. Hierzu wird eine Video-Verbindung zwischen dem Nutzer und einem Call Center-Agenten aufgebaut, in der der Ausweis und die Identität des Nutzers kontrolliert werden. Die Online-Identifikation per Video ist komplett digital und bei den meisten Anbietern in weniger als 5 Minuten erledigt. Somit werden wesentlich höhere Konversionsraten erzielt als mit herkömmlichen Identifizierungsverfahren.

Qualifizierte Elektronische Signatur

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Der Teilbegriff „qualifiziert“ leitet sich aus dem Signaturgesetz ab, das mehrere Stufen von Signaturen festlegt. Es gibt einige Anforderungen an die Infrastruktur und Abläufe, damit eine Signatur als qualifiziert gelten kann, etwa im Hinblick auf die Identifizierung des Inhabers.

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist rechtlich der eigenhändigen Unterschrift auf dem Papier gleichgesetzt. In Deutschland ist das in §126a BGB verankert. Eine Lösung zur Qualifizierten Elektronischen Signatur wie der Vorreiter IDnow eSign ermöglicht den rechtskonformen Vertragsschluss ohne zusätzliche Hardware. Unterschriftenpad oder fehlende rechtliche Bindung sind damit obsolet.

Das gilt für alle Arten von Verträgen - voll Vollmachten bis zu Kreditanträgen. Im Zweifelsfall gilt die Beweislastumkehr, d.h. das Gericht akzeptiert die digitale Unterschrift als gültig. Möchte der Unterzeichner die Unterschrift anfechten, so trägt er die Beweislast, dass die Unterschrift ungültig ist.

QES gemäß GwG und EU-Richtlinien

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Die vollkommene Sicherheit haben Anwender der QES nur, wenn sie auch zertifiziert wurden. Sie entspricht europaweit der gleichen Rechtssicherheit wie die eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument. Im Rahmen der eSigning-Lösung legitimiert sich der Nutzer per Video-Identifizierung. Dieser Identifizierungsvorgang wird gemäß dem BaFin-Rundschreibens 1/2014 durchgeführt und erfüllt daher die Identifizierungspflichten gemäß §4 Geldwäschegesetz (GwG).

Weitere Normen, die erfüllt sein müssen: ETSI und TÜViT-Zertifizierung sowie bereits jetzt die Anforderungen der eIDAS (Electronic identification and trust services).

Die Verordnung der Europäischen Union eIDAS bzw. eIDAS-VO regelt den Einsatz von elektronischen Signaturen im EU-weiten Geschäftsverkehr. Sie wird am 1. Juli 2016 EU-weit in Kraft treten.

Anwendungsfälle

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Es gibt verschiedene Einsatzbereiche für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Ein Kunde kauft beispielsweise ein teures Produkt in einem Onlineshop und benötigt für die Finanzierung einen Kredit. Diese beiden Prozesse können mit IDnow eSign in einem Vorgang erfolgen. Sprich der Kunde beantragt im Onlineshop am Ende des Einkaufvorgangs seinen Wunschkredit, lässt sich auf der gleichen Plattform identifizieren und unterschreibt dann den Vertrag – alles komplett digital. Das alles dauert nur wenige Minuten statt wie früher mehrere Tage.

Ein weiteres Beispiel wäre eine Person, die am Sonntag in aller Ruhe nach der passenden (Lebens-)Versicherung sucht, sie findet und gleich abschließen möchte. Auch das kann mit IDnow eSign innerhalb weniger Minuten rechtssicher geschehen.

Unterschied Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) vs. Fortgeschrittener Elektronischer Signatur (AES – Advanced Electronic Signature)

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Fortgeschrittene Elektronischen Signatur (AES) Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
Verfahren, um ein Dokument online zu unterzeichnen X X
Die Identität des Unterzeichners wird im Prozess überprüft X X
Das Identifizierungsverfahren ist offiziell zertifiziert X
Das Verfahren wird vor Gericht als Beweismittel anerkannt X X
Im Zweifelsfall gilt die Beweislastumkehr, d.h. das Gericht akzeptiert

die digitale Unterschrift als gültig. Möchte der Unterzeichner die

Unterschrift anfechten, so trägt er die Beweislast, dass die Unterschrift ungültig ist

X
Das Verfahren kann zur Unterzeichnung von Dokumenten verwendet werden, für die das Schriftformerfordernis nach §126 und 126a BGB gilt X
Das Verfahren muss gemäß der EU-Richtlinie eIDAS von allen Mitgliedstaaten

der Europäischen Union akzeptiert werden

X

Ablauf des kompletten Verfahrens

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  • Prüfung des zu unterschreibenden Dokuments durch den Nutzer
  • Identifizierung des Nutzers mittels Ausweisdokument über die Video-Identifizierung
  • Unterschreibung des Vertrags per Mausklick
  • Zeitgleich geldwäschekonforme Identifikation des Kunden
  • Dauer des gesamten Prozesses: weniger als 5 Minuten.
  • Erhalt des unterschriebenen Dokuments als PDF

In diesem Video wurde der Ablauf zusammengefasst: https://youtu.be/NPq-qJaRIVI

IDnow ist Europas führender Anbieter für Ident- und eSigning-Produkte. Das Münchner Software-Unternehmen entwickelt und vertreibt sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung von Personen sowie für Vertragsunterschriften per Computer oder Smartphone. IDnow garantiert für seine Lösungen Rechtskonformität und höchste Datensicherheit. Das Angebot von IDnow richtet sich an alle Geschäftskunden, die Neukunden online akquirieren und die Legitimation und den Vertragsschluss online anbieten möchten, wie beispielsweise Direktbanken, moderne Filialbanken, Kredit- und Finanzierungsanbieter, Kreditkartenanbieter, Kommunen und Krankenkassen. Zu den Kunden des FinTech-Unternehmens zählen namhafte Firmen wie Commerzbank, UBS und Number26. IDnow wurde 2014 von Jet A, dem Company Builder der amiando-Founders gegründet.

Weitere Informationen erhältlich unter www.idnow.de.

Einzelnachweise

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  1. BaFin Rundschreiben 1/2014 (III) vom 5. März 2014[1], III. Auslegung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG („nicht persönlich anwesend“)
  2. Online-Identifizierung mit IDnow
  3. Qualifizierte Elektronische Signatur mit IDnow
  4. TÜViT-Zertifikat
  5. Kreditverträge, Vollmachten und Co. vollständig per Smartphone oder Online abschließen. IT-Finanzmagazin, 25. April 2016, abgerufen am 25. April 2016.
  6. Karen Schmidt: IDnow vereinfacht Vertragsabschlüsse im Internet. Pfefferminzia Medien GmbH, 29. April 2016, abgerufen am 29. April 2016.
  7. Bankverträge per Smartphone unterzeichnen. finews.ch, 25. April 2016, abgerufen am 25. April 2016.
  8. IDnow: Kreditverträge, Vollmachten und Co. – zum ersten Mal per Smartphone. moneycab, 25. April 2016, abgerufen am 25. April 2016.


  1. BaFin - Rundschreiben - Rundschreiben 1/2014 (GW) - Verdachtsmeldung nach §§ 11, 14 GwG. In: www.bafin.de. Abgerufen am 2. Mai 2016.