Benutzer:Janpmueller

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Thematische Schwerpunkte

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Heilpraktiker (Psychotherapie)

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Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Diese Zulassung wird oft als "kleiner Heilpraktiker" bezeichnet, da im Unterschied zu einer vollständigen Heilpraktikerzulassung ausschließlich psychotherapeutische Leistungen Teil der Erlaubnis sind.

Grundlage für die Erteilung dieser Erlaubnis ist fast immer eine Prüfung durch das Gesundheitsamt, die allerdings nicht staatlich geregelt ist. Daher unterscheiden sich Schwierigkeit und Schwerpunktsetzung der Prüfung zwischen den unterschiedlichen Gesundheitsämtern stark. Teilweise besteht für Diplom-Psycholog(inn)en die Möglichkeit, eine erleichterte Prüfung abzulegen. Dies geschieht auf Grundlage der Annahme, dass durch das Psychologie-Studium bestimmte Kenntnisse vorrausgesetzt werden können.

Berufsbezeichnung

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Die rechtliche Situation bezüglich der Berufsbezeichnung für Heilpraktiker für Psychotherapie ist nicht abschließend geklärt. Der Titel "Psychotherapeut(in)" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Psychologischen Psychotherapeut(inn)en sowie Ärztlichen Psychotherapeut(inn)en geführt werden darf (s. Psychotherapie). Auch nach der Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz darf zwar "Psychotherapie" angeboten werden, allerdings darf der Titel "Psychotherapeut(in)" nicht geführt werden.

Häufig verwendete Bezeichnungen umfassen:

  • Heilpraktiker (Psychotherapie)
  • Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Psychotherapie (HPG)
  • Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)

Abgrenzung zu Psychologischen Psychotherapeut(inn)en

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Psychologische Psychotherapie darf nur nach Abschluss eines Psychologiestudiums und anschließender Ausbildung nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes angeboten werden. Das Psychotherapeutengesetz lässt nur drei Psychotherapieverfahren zu (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). Viele Psychologen, die sich stattdessen für eine andere der vielen verschiedenen Therapierichtungen entscheiden, bemühen sich um eine Zulassung nach Heilpraktikergesetz. Dies erlaubt zum Einen teilweise die Abrechnung mit privaten Krankenkassen, zum Anderen schützt die Zulassung vor strafrechtlichen Konsequenzen, die durch das unerlaubte Angebot osychotherapeutischer Verfahren drohen.

Seit 1990 existiert der Berufsverband VFP ([1]). Ziel ist die Interessensvertretung für Anbieter psychologischer Dienstleistungen, die nicht als Psychologische Psychotherapeuten arbeiten.