Benutzer:LLMTitus/Artikelentwurf

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Hassrede im britischen Rechtssystem

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Gesetze zur Hassrede (Hate Speech Laws) basieren in England und Schottland auf unterschiedlichen Statuten. Zu beachten ist dabei, dass diese Gesetze nicht ausnahmslos für das gesamte Königreich gelten, da Schottland und Nordirland unterschiedliche Rechtssysteme aufweisen. Verboten sind danach Verunglimpfungen gegenüber einer Person aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung. Darüber hinaus sind missbräuchliche oder bedrohende Äußerungen verboten, die dazu gedacht sind, eine andere Person zu belästigen, zu peinigen oder zu ängstigen.

Gesetzliche Grundlagen

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In England und Wales sind aufgrund des Public Order Act von 1986 Äußerungen des Rassenhasses (Racial Hatred) verboten. Im Abschnitt 3 des Public Order Act unter 17. findet sich eine Begriffserklärung für den Rassenhass. Dieser liegt dann vor, wenn Hass gegen eine Personengruppe aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität oder Herkunft gerichtet wird. Gemäß Art. 18 im Abschnitt 3 des Public Order Act macht sich strafbar, wer durch den Gebrauch bedrohender, missbräuchlicher oder beleidigender Wörter oder Verhaltens beziehungsweise durch die Verbreitung bedrohender, missbräuchlicher oder beleidigender Schriften beabsichtigt, Rassenhass zu erzeugen oder in Anbetracht aller Umstände davon ausgehen musste, dass Rassenhass eine wahrscheinliche Folge der Handlung ist.

Änderungen durch den Criminal Justice and Public Order Act 1994

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Im Jahr 1994 wurde durch den Criminal Justice and Public Order Act der Art. 4A in den Public Order Act von 1986 eingefügt. Danach macht sich strafbar, wer absichtlich eine belästigt, verängstigt oder peinigt, indem er den bedrohende, missbräuchliche oder beleidigende Wörter gebraucht oder entsprechendes Verhalten zeigt. Gleiches gilt für ungebührliches Verhalten und die Verbreitung bedrohlicher, missbräuchlicher oder beleidigender Schriften, Zeichen oder anderer Visualisierungen dieser Form.

Änderungen durch den Racial and Religious Hatred Act 2006

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Bedeutende Änderungen wurden überdies im Jahr 2006 durch den Racial and Religious Hatred Act 2006 vorgenommen. Durch dieses Gesetz wurde dem Public Order Act von 1986 ein Abschnitt 3A hinzugefügt. Danach macht sich strafbar, wer bedrohliche Worte, Verhalten oder Schriften in der Absicht nutzt, dadurch religiösen Hass zu erzeugen. In Anbetracht dieser grundrechtseinschränkenden Regelungen wurde außerdem im Abschnitt 3A mit dem Artikel 29J. eine Norm zum Schutze der Meinungsfreiheit eingebracht.

Änderungen durch den Criminal Justice and Immigration Act 2008

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Im Jahr 2008 wurde der Abschnitt 3A durch den Criminal Justice and Immigration Act verschärft: Mit dieser Änderung wurde auch die Aufreizung zum Hass aufgrund sexueller Orientierung unter Strafe gestellt.

Jüngste Reformbestrebungen

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Mit Unterstützung prominenter Aktivisten wurde im Jahr 2011 von einer religiösen Gruppe namens The Christian Institute eine erneute Gesetzesänderung mit Blick auf den Art. 5 des Public Order Act angeregt.[1] Anliegen dieser Bestrebungen war die Änderungen des Wortlautes von Art. 5. Mit Verabschiedung des Crime and Courts Act 2013 wurde im Art. 5 der Wortlaut dahingehend verändert, dass "beleidigend" (insulting) durch "abusive" (missbräuchlich) ersetzt wurde.

  1. http://www.christian.org.uk/news/home-office-launches-section-5-consultation/